Versandhandel nach Italien [Gastartikel]

Veröffentlicht: 18.07.2017 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Online-Händler sollten ihr Verkaufsvolumen nach Italien laufend überwachen, um im Bedarfsfall eine pünktliche Registrierung zu umsatzsteuerlichen Zwecken beim italienischen Finanzamt vornehmen zu können. Diese wird beim Überschreiten einer Lieferschwelle von 35.000 €/Jahr fällig – im EU-Vergleich ein relativ geringer Wert. Er gilt für Verkäufe aus Deutschland an Privatabnehmer in Italien.

 © Africa Studio / shutterstock.com

Die Umsatzsteuerdirektidentifizierung (die Zuteilung der sogenannten „Partita IVA“) erfolgt bei den zuständigen Finanzbehörden, wobei die Registrierungsformalitäten oft einige Wochen beanspruchen können. Die Registrierung wiederum kann nur dann durchgeführt werden, wenn alle notwendigen Dokumente vollständig eingereicht wurden.

Zwar müssen Versandhändler mit der Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schließlich auf die fristgerechte Erfüllung von einer Reihe von entsprechenden gesetzlichen Pflichten achten. Allerdings sehen die italienischen Vorschriften insofern auch eine Erleichterung vor, als dass Versandhändler nicht verpflichtet sind, Rechnungen an Privatkunden auszustellen – es sei denn, der Kunde verlangt es (Art. 22 DPR 633/1972). Die Eintragung der täglichen Erlöse in ein entsprechendes Register ist ausreichend, um die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erstellen.

Wird die Ware wiederum nicht direkt von Deutschland aus an die italienischen Endabnehmer geliefert, sondern zuerst in einem Lager in Italien zwischengelagert, dann erfolgt die Umsatzbesteuerung ab dem ersten umgesetzten Euro nach italienischem Recht. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr muss die Firma ein Verbringen zwischen ihrer deutschen und italienischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anmerken und die sogenannte Intrastat-Meldung für den Erwerb abgeben.

 


Über die Autorin:

Paola Molteni ist Product Managerin im Bereich Umsatzsteuer-Dienstleistungen bei der DEinternational Italia Srl, der Dienstleistungsgesellschaft der Deutsch-Italienischen Handelskammer. Diese hat in der steuerlichen Betreuung deutscher Online-Händler langjährige und umfassende Erfahrung. Ihr Service besteht in einer kompletten Beratung, die Unternehmen Schritt für Schritt begleitet.

Mehr Infos unter: www.ahk-italien.it

 

Kommentare  

#1 Thilo Menser 2018-04-26 15:53
Vielen Dank für den Artikel. Wir liefern erst seit kurzem nach Italien, deshalb war das jetzt ganz hilfreich für mich. Die Intrastat-Meldu ng muss man aber doch erst ab 500.000 € pro Jahr und Verkehrsrichtun g erstellen, oder? Das habe ich zumindest hier gelesen: www.intrastat-service.de/ Mich verwirrt nur, dass Sie sagen, dass dies ab dem ersten umgesetzten Euro geschehen muss. Ist das in Italien eine Ausnahme?
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