Waymo gegen Uber: Google-Gründer wird befragt, Klage teilweise zurückgezogen

Veröffentlicht: 10.07.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 10.07.2017

Seit Monaten zieht sich die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Google-Schwesterunternehmen Waymo und dem Taxivermittler Uber. Nun soll nicht nur ein namhafter Branchen-Promi vor Gericht aussagen. Auch die Klage an sich wurde teilweise zurückgezogen.

Uber-Logo auf Handy-Screen
© Mr.Whiskey / Shutterstock.com

Es gibt Bewegung im gerichtlichen Streit zwischen dem Technologieunternehmen Waymo und dem Taxikonkurrenten Uber: Vor Gericht soll sich nun kein Geringerer als Google-Mitgründer Larry Page zu Wort melden, um sich zur Sache zu äußern. Ein Richter habe nach Angaben von Heise am Freitag kommentiert, dass Page „über wichtige Informationen aus erster Hand zu dem Sachverhalt“ verfüge und daher Licht in den Fall bringen könne.

Ehemaliger Google-Mitarbeiter im Mittelpunkt der Verhandlung

Im laufenden Verfahren geht es nach wie vor um die Frage, ob Uber auf gestohlene Daten und Technologien Zugriff hatte und diese nutzte, um eigene Technologien und Prozesse weiterzuentwickeln. Page soll unter anderem zu Gesprächen befragt werden, die er mit dem Entwickler Anthony Levandowski geführt habe.

Levandowski arbeitete früher bei Google und soll dort mutmaßlich Tausende wichtige Dokumente und Dateien heruntergeladen haben, die er dann – als er bei Uber tätig war – zum Einsatz gebracht haben soll. Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, hat sich Uber im Rahmen der Diebstahlsvorwürfe mittlerweile von Levandowski als Mitarbeiter getrennt. Uber selbst verwahrt sich gegen die Vorwürfe, fremde Technologien missbraucht zu haben.

Klage teilweise eingeschränkt

Doch das sind noch nicht alle Neuigkeiten im Rechtsstreit Waymo gegen Uber: Wie man bei Heise auf Basis einer dpa-Nachricht weiter lesen kann, hat Waymo die Klage gegen Uber in weiten Teilen zurückgezogen: „Von ursprünglich vier Vorwürfen der Patentverletzung blieb einer übrig. In dem Fall liegt der Schwerpunkt aber ohnehin auf dem Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen.“

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