Ultimatum für WhatsApp: Keine Datenweitergabe an Facebook in Frankreich

Veröffentlicht: 19.12.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.12.2017

Facebook und WhatsApp stehen erneut im Mittelpunkt aktueller Entwicklungen. – Und wieder geht es um die potenziell unerlaubte Nutzung von gesammelten Kundendaten, die von einem Unternehmen an das andere weitergegeben werden.

App-Symbole von WhatsApp und Facebook
Foto © Tina Plewinsi

Der Messenger-Dienst WhatsApp darf keine Nutzerdaten mehr an sein Mutterunternehmen Facebook weitergeben. Diese Anweisung hat die französische Datenschutzbehörde CNIL gegeben und zugleich auch eine Frist gestellt. Wie The Verge mit Verweis auf die französische Behördenseite schreibt, hat WhatsApp nun einen Monat Zeit, dieser Anweisung zu entsprechen.

Die Anweisung ist eine Reaktion auf neue Nutzungsbedingungen, die WhatsApp im vergangenen Jahr eingeführt hatte und die es dem Unternehmen eben erlauben sollen, Daten mit dem Mutterkonzern Facebook zu teilen. Ziel dieser Datenweitergabe sei es, den Nutzern passgenaue Werbung auszuspielen, neue Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und den Bereich „Business Intelligence“ zu stützen (also die Auswertung von Daten, um die eigenen Geschäftskonzepte zu verbessern).

Grundfreiheiten der Nutzer werden verletzt

Wie The Verge weiter schreibt, lässt die Datenschutzbehörde CNIL es gelten, dass eine Datenweitergabe zwischen den Unternehmen durchgeführt wird, um Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Eine Weitergabe gesammelter Informationen aufgrund von „Business-Intelligence“ sei jedoch „nicht akzeptabel“.

Für die Nutzer bestehe auch keine Möglichkeit, sich für diese Variante der Datensammlung abzumelden, ohne die App gleich zu deinstallieren. Die Behörde bezeichnete diesen Missstand als einen Verstoß gegen die „Grundfreiheiten der Nutzer“.

Facebook & WhatsApp auch in anderen Ländern unter der Lupe

Auch in anderen Ländern steht oder stand die Datenweitergabe zwischen WhatsApp und Facebook schon unter juristischer Beobachtung: In Deutschland hatte Ende 2016 ein entsprechender Rechtsstreit begonnen, dessen Urteil 2017 fiel und Facebook die Nutzung der WhatsApp-Daten untersagt. Die EU-Kommission hatte sogar eine Geldstrafe von 110 Millionen Euro gegen Facebook verhängt, weil das soziale Netzwerk bei der Übernahme des Messenger-Dienstes „irreführende Angaben“ gemacht habe.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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