Google wehrt sich im Datenschutz-Streit

Veröffentlicht: 17.01.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.01.2014

Google gehört zu den größten digitalen Unternehmen der Zeit und ist seit jeher als Datensammler verschrien. Kaum eine Frage, die wir der Suchmaschine nicht stellen, kaum ein Detail aus unserem Leben, die der Dienst daher von uns nicht kennt. Doch im Zuge des Rechtsstreits um den französischen Datenschutz und dessen Missbrauch, wehrt sich der Konzern nun und verteidigt seine Richtlinien.

Google wehrt sich im Datenschutz-Streit

(Bildquelle Digitale Faust: GrandeDuc via Shutterstock)

Geldstrafe wegen mangelndem Datenschutz

Erst eine Woche ist es her, da gegen den US-amerikanischen Großkonzern Google in Frankreich die Höchststrafe verhängt wurde. Die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, kurz CNIL, hatte Google zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt. Grund dieser Entscheidung: Das Unternehmen verstoße gegen bestehende Datenschutzgesetze des Landes.

Obwohl eine solche (vergleichsweise geringe) Geldstrafe für Google wohl kein Problem sein dürfte, berichtet die Nachrichtenplattform Golem nun, dass das Unternehmen gegen die Entscheidung eine Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht Frankreichs eingereicht hat.

Mangelnder Datenschutz wird positiv ausgelegt

Es ist anzunehmen, dass der Konzern sich in seinen Methoden und Verfahrensweisen ungerechtfertigt eingeschränkt fühlt. Ein Google-Sprecher nahm bereits Stellung: „Wir haben umfassend mit der CNIL in diesem Prozess zusammengearbeitet, um unsere Datenschutzpolitik zu erklären und wie sie uns ermöglicht, einfachere, effektivere Dienste zu schaffen.“

Doch die Kopplung solcher Dienste stellte im Zuge des Verfahrens für die CNIL genau das Problem dar: Zum einen seien die Datenschutz-Erklärungen von Google unklar und vage, zum anderen werden diverse Dienste wie die Google Suche, das E-Mail-Portal Gmail, die Videoplattform Youtube oder der Kartendienst Google Maps genutzt, um sensible Daten von Nutzern zu sammeln.

Eine „pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten“ sei laut der Kommission aus Datenschutz-Gründen extrem kritisch zu betrachten. Das Unternehmen wurde zu einer umfassenden Transparenz im Umgang mit den entsprechenden Nutzerdaten aufgerufen.

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