Weihnachtsversand

Hohes Sendungsvolumen führt zu Verzögerungen bei Paketdiensten

Veröffentlicht: 09.12.2020 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 10.12.2020
Paketstapel

Die Paketdienste haben sich umfassend auf das enorme Sendungsaufkommen insbesondere aus dem Online-Handel vorbereitet, das es im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zu bewältigen gilt. So rechnete DHL zu Spitzenzeiten bereits mit gut 11 Millionen Sendungen pro Tag. Diese hat das Unternehmen auch erreicht: Man habe am 1. Dezember „mit fast 11 Mio. so viele Pakete innerhalb eines Tages sortiert wie noch nie“, bestätigte ein DHL-Pressesprecher jetzt gegenüber OnlinehändlerNews.

Auch DPD und Hermes sind von Volumensteigerungen um die 20 Prozent ausgegangen.

Lieferverzögerungen: Post soll unter eigenen Zielvorgaben liegen

Das führte nun auch zu ersten Problemen: Es gebe bereits „hohe Rückstände“ beim Versand, schreibt Business Insider unter Berufung auf interne Zahlen des Logistikers. Auch seien Abholungen von Unternehmen, die vorab nicht den angekündigten Sendungsmengen entsprachen, verschoben oder storniert worden und es habe Lieferverzögerungen bei Paketen von Geschäftskunden gegeben. Die Post habe in der ersten Dezemberwoche deshalb knapp zehn Prozent unter dem eigenen Zielwert gelegen, heißt es weiter in dem Bericht.

Damit habe die Deutsche Post DHL Group aber gerechnet. „Dass es in solchen Wochen auch tageweise an einzelnen Standorten Rückstände geben kann, ist für die Hochsaison nicht ungewöhnlich“, räumte DHL dazu auf Nachfrage der Redaktion ein. Man habe die Geschäfts- und Privatkunden aus diesem Grund rechtzeitig darauf hingewiesen, dass Verzögerungen in dieser besonderen Situation auftreten können. 

Das können Händler für eine bessere Abwicklung in der Logistik bei DHL tun

DHL bekräftigt zudem, dass Händler und Geschäftskunden bei der Bewältigung der großen logistischen Herausforderungen unterstützen können. Dabei könnten folgende Maßnahmen helfen:  

  • Übergabe der Email-Adresse der Empfängerkunden mit den PAN-Daten der Sendung, sodass DHL Empfänger über den Sendungsstatus infomieren kann – abzuraten ist allerdings davon, die E-Mail-Adresse ohne Eiwilligung des Empfängers weiterzugeben! 
  • Hinweise auf die DHL-Wunschort-Optionen, um erfolglose Zustellversuche zu reduzieren
  • Keine Kompromisse in der Verpackungsqualität (lieber Kartonagen als Tüten nutzen)
  • Betriebsmittel des Logistikers (Rollbehälter, Briefbehälter/-wagen, Wechselbrücken) nicht zu Lagerzwecken für Retouren oder interne Abläufe verwenden, da dies zu Engpässen führen könne 
  • Pakete von über 20 kg vermeiden und falls möglich auf zwei Kartonagen aufteilen
  • Kartonagen mit den Maßen 58x58x58 können bei der Sortierung am besten verarbeitet werden
  • Hohe Qualität des Versandlabels in Hinblick auf Daten und Druck
  • Sendungen, die nicht maschinenfähig sind, in Rollbehältern oder Wechselbrücken separat übergeben
  • Filialisten sollten Sendungen auf mehrere Einlieferstandorte verteilen

Wie Händler im Falle von Lieferverzögerungen Hinweise zur Lieferzeit möglichst rechtsicher geben, haben wir an dieser Stelle zusammgenstellt.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#5 oejendorfer 2020-12-10 11:08
Sehr geehrte Redaktion,
so einfach wie es herr Gutzik schreibt geht es nicht. Eien Link in die AB einflechten geht schon,
aber mann muss dem Kunden schon die Tracking Nr. mitteilen. Das macht wieder zusätzliche arbeit.
Die DHL muss die email adr. haben, da sie dann dem Kunden die Sendungs Nr. automatisch mitteilt.
Alles weitere kann dann der Kunde selbst machen. Außerdem hat die DHL das neue System, wio sie zeitnach immer den Standport des Paketautos mitteilt. Auch dazu benötig sie die email.

Mitte teilen sie jenes unseren online Händlern mit
mfg
wolfgang

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Antwort der Redaktion

Eine Weitergabe der E-Mail-Adresse an das Versandunterneh men darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Entweder muss die Weitergabe notwendig sein, da der Verkäufer sonst den Versand nicht veranlassen kann. Das ist beispielsweise oft bei Speditionsware der Fall. Hier muss das Versandunterneh men mit dem Kunden einen individuellen Liefertermin vereinbaren. Oder aber der Händler hat sich die Einwilligung zur Weitergabe eingeholt. Diese Einwilligung sollte idealerweise über eine Extra-Checkbox eingeholt werden und sollte nicht mit anderen Einwilligungen, wie etwa der Newsletteranmel dung, gekoppelt werden.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#4 oejendorfer 2020-12-10 10:50
zu Daniel Gudzik 2020-12-10 09:58

sind sie Rechtsanwalt Herr Gudzik. ? Da viele Händler das Geschäftskunden portal der Post/DHL benutzen werden sie vor jedem Klick z.B Sendungsverfolg ung durch sich eine öffnente Mitteilung auf diese Problematik hingewiesen. Als ebay Kunde sind sie auf der sicheren Seite, da jenes durch Auftragsabwickl ung die der Kunde ja durch die ebay AGB bestätigt hat, auf der sicheren Seite. Sie können gar nicht vor jeder elektronischen Auftragsbestäti gung, Lieferschein, Rechnung sich per Briefpost ein OK holen- email geht ja dann laut den vielen § der DSGVO wie Herr Gudzik schreibt ja nicht. Die Ware kommt dann ja "" nie an "".
Nee, liebe Händlerkollegen ; wir sind doch keine Beamte! Und so pingelig sollten wir auch nicht mit unser email adr sein, schauen wir doch mal, was wir täglich mmit unserem Handy, Internet und co machen. Es ist auch eine Lebenqualität, wenn ich weis wann mein Paket kommt. Und mit ""trommeln"" geht das nicht ihr $ Reiter; gerade in dieser Corona Zeit.
tschüs
wolfgangPS: Nicht alles was die Bundesregierung und die Beamten EU will funktioniert in der Praxis!!!
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#3 oejendorfer 2020-12-10 10:04
Nicht nur bei den Paketen gibt es bei DHL extreme Zustellverzöger ungen zur Zeit, sondern auch bei der WARENPOST.
Der größte "Bummelpunkt" ist das Briefzentrum Hamburg. Wir haben als ebay Händler laufend Beschwerden von Kunden ( Fälle). Bekanntlich wird bei jedem Fall das Geld von ebay einbehalten.
Das ist nicht schön. Bei Beschwerden in Richtung Post/DHL über das Geschäftskunden portal kommen nur noch Standardantwort en aus vorgefertigten Dateien. (z.B. schauen sie doch mal in ihr Geschäftskunden portal usw. ) Ich glaube, viele Mitarbeiter im Innendienst haben nicht mehr viel Lust zum arbeiten und Streiken lieber mit Verdi.
ischüs
Wolfgang
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#2 Daniel Gudzik 2020-12-10 09:58
Ich halte es für sehr bedenklich, wenn nicht gar gefährlich, Händlern gegenüber Empfehlungen auszusprechen, wie "Übergabe der Email-Adresse der Empfängerkunden " ohne auf rechtliche Probleme in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen oder zumindest auf die regelmäßige Erforderlichkei t der Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) durch den Betroffenen (Käufer) hinzuweisen.

Die Gefahr, dass Händler u.U. ohne eingehende Prüfung der Sachlage und der Voraussetzungen , dazu übergehen, die E-Mail-Adresse aufgrund solcher Empfehlungen zu übermitteln, kann sich am Ende für diese Händler negativer auswirken, als dass ein positiver Effekt in Bezug auf die Zustellbarkeit von Sendungen gegeben wäre.

So hat die DSK in ihrem Beschluss vom 23.03.2018 bereits festgestellt

"Die Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlinehändler an Postdienstleist er ist nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Kunden in eben diese Übermittlung rechtmäßig. Die Praxis hat gezeigt, dass es vielen Onlinehändlern möglich ist, die Zustellinformat ionen selbst an den Kunden weiterzugeben bzw. einen Link zur Sendungsverfolg ung in die eigene Bestellbestätig ung einzubinden. Dies stellt jedenfalls eine objektiv zumutbare Alternative dar. Aus dem gleichen Grund wird auch die Erforderlichkei t im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO verneint."

Ich finde es daher schade, dass auf diesen wichtigen Sachverhalt an keiner Stelle eingegangen wird, wenn eine solche Empfehlung ausgesprochen wird.

Die Leittragenden sind am Ende u.U. die Händler, die solchen Empfehlungen blind folgen, ohne diese weitergehend geprüft zu haben.

Daher würde ich mir wünschen, dass bei der redaktionellen Aufbereitung solcher Beiträge, vielleicht zukünftig etwas sorgsamer vorgegangen wird und solche essentiellen Probleme dann auch Beachtung finden.

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Antwort der Redaktion

Danke für den Hinweis! Wir haben eine entsprechende Ergänzung eingefügt und raten natürlich generell von der Weiterleitung der E-Mail-Adresse ohne Einverständnis ab: onlinehaendler-news.de/.../...
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#1 Christian 2020-12-10 08:19
Der beste Punkt ist dieser:
Kartonagen mit den Maßen 58x58x58 können bei der Sortierung am besten verarbeitet werden

-> Und dann kommt die fette Rechnung, weil DHL für jedes Paket zusätzlich 15-20€ Sperrgutzuschla g möchte, da es (angeblich) breiter geworden ist.
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