Der frühe Vogel

WhatsApp verbietet Newsletter-Versand – ab morgen

Veröffentlicht: 06.12.2019 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.12.2019
WhatsApp auf einem Smartphone

Es gibt einige Unternehmen, die hatten WhatsApp als neuen Marketing-Kanal für sich entdeckt, den sie beispielsweise für den Versand von Newslettern nutzen konnten. Doch dieser Praxis schiebt der Messenger-Dienst nun endgültig einen Riegel vor: Ab dem 7. Dezember verbietet WhatsApp einen Newsletter-Versand mithilfe seines Dienstes.

WhatsApp hatte bereits im Sommer das Verbot angekündigt. In der Branche sieht man dieses als Reaktion auf Schwierigkeiten, die die Facebook-Tochter mit der Verbreitung von Fake-News hatte. In den hauseigenen FAQ verweist WhatsApp gezielt darauf, dass es sich eben um einen Messenger-Dienst für den privaten Gebrauch handele, durch den sich private Nutzer vernetzen können: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“, steht in den Bedingungen geschrieben. Unternehmen hätten allerdings noch die Möglichkeit, über das Spezialangebot „WhatsApp Business“ mit ihren Kunden in Kontakt zu treten.  

Werbebudgets in Deutschland steigen weiter

Der Werbemarkt wird auch im kommenden Jahr in Deutschland weiter wachsen: Drei Viertel der deutschen Werbetreibenden wollen ihre Budgets im Schnitt um ganze 374.000 Euro steigern. Das habe t3n.de zufolge eine Umfrage des Affiliate-Netzwerks Rakuten-Marketing unter 600 Marketing-Verantwortlichen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien ermittelt. Die Prioritäten der Werbeindustrie werden sich allerdings verschieben: Die Marketer wollen demnach vor allem ihr Tool-Set verbessern. Höchste Priorität habe die Einführung von künstlicher Intelligenz zur Vermeidung von Streuverlusten.

Händlerbund mahnt vor einer einseitigen Datenschutzpolitik

Der Händlerbund e.V. hat in der Debatte rund um Cookies, Analyse-Tools und Datenschutz am 3. Dezember das Positionspapier „Online-Handel schützen: Keine einseitige Cookie-Politik” veröffentlicht. Darin mahnt der Verband, dass eine einseitige Datenschutzpolitik erhebliche Konsequenzen für Online-Händler nach sich ziehen könnte. Daher solle sich die Bundesregierung für einen einheitlichen und sicheren Rechtsrahmen in Deutschland und Europa einsetzen, der etwa regelt, dass die aktive Nutzung einer Website eine aktive Einwilligung zur Cookie-Nutzung darstellt. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Cookie-Nutzung und der anhaltenden Diskussion um die europäische E-Privacy-Verordnung sind viele Online-Händler aktuell verunsichert, wie sie ihre Website- und Traffic-Analyse gestalten können.   

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