Neues Verwarnsystem für Werbetreibende

Google Ads sperrt bei häufigen Verstößen das Konto

Veröffentlicht: 05.08.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 24.06.2022
Google Ads

Werbetreibende werden in Zukunft von Google in einem dreistufigen System auf Fehler in ihren Werbeanzeigen aufmerksam gemacht. Wie das Unternehmen erklärt, wird dazu ein neues Pilotprogramm mit mehreren Verwarnstufen aufgesetzt, um wiederholte Verstöße gegen die Werberichtlinien zu ahnden. 

Ab September 2021 werde das Unternehmen Werbetreibende bei Verstößen gegen die Richtlinien „Unlauteres Verhalten ermöglichen“, „Nicht freigegebene Substanzen“ und „Gefährliche Produkte und Dienstleistungen“ verwarnen und entsprechende Sanktionen verhängen.

So sieht Googles Verwarnsystem aus

Das neue Verwarnsystem besteht aus einem mehrstufigen Modell. Zunächst will Google bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Werberichtlinien aber nur eine Warnung aussprechen, die keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht – abgesehen von der Entfernung der betroffenen Anzeige. Danach greifen allerdings drei Verwarnstufen mit härteren Strafen.

  • Erste Verwarnung bei einem Verstoß gegen eine Richtlinie, gegen die der Werbetreibende in den vergangenen 90 Tagen bereits einmal verstoßen und eine Warnung erhalten hat. Konsequenz: Das Ads-Konto wird für drei Tage gesperrt, in dieser Zeit werden keine Anzeigen ausgeliefert.
  • Zweite Verwarnung bei einem Verstoß gegen eine Richtlinie, gegen die der Werbetreibende bereits verstoßen und in den letzten 90 Tagen eine erste Verwarnung erhalten hat. Konsequenz: Das Ads-Konto wird für sieben Tage gesperrt, Anzeigen werden in dieser Zeit nicht ausgeliefert. 
  • Dritte Verwarnung bei einem Verstoß gegen eine Richtlinie, gegen die der Werbetreibende bereits verstoßen und in den letzten 90 Tagen eine zweite Verwarnung erhalten hat. Konsequenz: Das Ads-Konto wird dauerhaft gesperrt. 

Eine sofortige Sperrung des Ads-Kontos kann bei gröberen Verstößen, etwa dem Umgehen der Systeme, Phishing oder Falschdarstellungen von Produkten, um Nutzer zu täuschen, erfolgen. 

Werbetreibende können Einspruch einlegen

Google will die Betroffenen per E-Mail über den Verstoß informieren. Bei der ersten und zweiten Verwarnung wird den Werbetreibenden zudem auferlegt, die Verstöße zu beheben und ein Bestätigungsformular einzureichen. Erst dann könne die Anzeigenauslieferung wieder fortgesetzt werden. Verwarnungen laufen automatisch nach 90 Tagen ab und verfallen dann. Gibt es keine weiteren Verstöße, stuft Google das Konto wieder als einwandfrei ein. 

Werbetreibende haben auch die Möglichkeit, gegen die Maßnahmen Einspruch einzulegen. Wie das genau funktioniert, erklärt Google auf einer gesonderten Hilfeseite

Google will Werbetreibende stärker in die Verantwortung nehmen

„Unser Ziel ist es, Werbetreibende verstärkt in die Verantwortung zu nehmen und sie außerdem zu ermutigen, sich über unsere Werberichtlinien zu informieren, um Verstöße gegen die Richtlinien in Zukunft zu vermeiden“, erklärt Google. So soll sich für Nutzer „ein besserer Gesamteindruck“ bieten. Das Verwarnsystem soll nach und nach erweitert und auf noch mehr Richtlinien angewandt werden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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