Google akzeptiert kein weltweites „Recht auf Vergessen“

Veröffentlicht: 31.07.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 31.07.2015

Vor etwas über einem Jahr erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Google zum Entfernen von sensiblen Links verpflichtete. Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ wird mittlerweile von vielen Menschen genutzt – doch Google will es auf Europa beschränken.

Bleistift löscht das Wort

(Bildquelle Datenlöschung: bahri altay via Shutterstock)

Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ gelte nicht weltweit – das hat Google jetzt erklärt. Damit verweigert das Unternehmen die Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene „Recht auf Vergessen“ weltweit umzusetzen, wie Spiegel Online schreibt.

Die Aufforderung der französischen Behörde hat zum Ziel, dass ein genehmigter Löschantrag, der beispielsweise von einem französischen Staatsbürger gestellt wurde, nicht nur in den europäischen Google-Versionen umgesetzt wird. Der Link soll auch weltweit nicht mehr auffindbar sein.

"Kein weltweites Gesetz"

„Es ist eine beunruhigende Entwicklung, die erschreckende Effekte auf das Internet riskiert“, erklärt Google auf seinem europäischen Blog. „Während das ‚Recht auf Vergessen‘ nun ein Gesetz in Europa sein mag, ist es kein weltweites Gesetz.“

Zudem gebe es unzählige Beispiele für Content, der in einem Land der Welt als illegal eingestuft, in anderen Ländern aber absolut problemlos sei, betont das Unternehmen. Als Beispiel bringt Google Einschränkungn der Meinungs- und Redefreiheit in einigen Ländern an.

Werde nun die Aufforderung der CNIL als Standard für das Internet angesehen, befinde man sich bald in einer gefährlichen Abwärtsspirale. „Am Ende wäre das Internet nur so frei wie das am wenigsten freie Land der Welt“, warnt Google. Deshalb habe man die CNIL gebeten, die Aufforderung wieder zurückzuziehen. Wie Spiegel Online berichtet, riskiert Google mit seiner Weigerung allerdings Geldstrafen.

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