Google Shopping: GTIN-Angaben werden ab dem 16. Mai Pflicht

Veröffentlicht: 06.05.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 06.05.2016

Ab dem 16. Mai 2016 verlangt Google von seinen Google Shopping Nutzern, dass bei allen neuen Produkten die GTINs und die zugehörige Marke eingereicht wird. Wer sich nicht daran hält, wird es ab dem Stichtag erheblich schwerer haben, Werbeanzeigen für seine Produkte zu schalten. Google wird diese Angebote dann ablehnen.

GTINs

(Bildquelle GTINs: funkypoodle via Shutterstock)

Conversion-Rate soll um bis zu 20 Prozent steigen

Dass Google Shopping auf die Global Trade Shopping Numbers – kurz GTINs – besteht, ist nichts Neues. Bereits seit 2015 fordert Google Shopping die GTINs für 50 spezielle Marken. Nun hat Google seine Google Shopping Nutzer jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 16. Mai die GTIN-Anforderungen erweitert werden. GTINs werden für alle Produkte erforderlich sein, deren Hersteller ihnen eine solche Nummer zugewiesen haben.

Der Grund für die Änderung liegt in der Verbesserung der Performance. Wie Google in seiner Merchant Center-Hilfe erklärt, versteht Google mithilfe der GTINs besser, welche Produkte verkauft werden und kann entsprechend die Anzeigenleistung verbessern, da man den Produkten wichtige Details hinzufügen und so dafür sorgen kann, dass die Werbeanzeigen Nutzern auf relevantere Weise präsentiert werden. Werbeanzeigen (Google Shopping Ads bzw. Google Product Listing Ads) werden dann auch an mehreren Orten auf Google, YouTube und den Websites der Google-Partner ausgeliefert. Nach Angaben von Google konnten Händler, die die korrekten GTINs hinzugefügt haben, ihre Conversion-Rate um bis zu 20 Prozent steigern.

Wen betrifft die Neuerung?

Die neue Vorschrift betrifft wahrscheinlich den Großteil der Nutzer von Google Shopping. Vor allem wenn Markenprodukte verkauft werden, die auch andere Händler vertreiben, sind die neuen GTINs-Pflichten relevant.

Wenn die Produkte auf Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich, Australien, Brasilien, Japan oder die USA ausgerichtet sind, müssen sowohl die korrekten GTINs und die zugehörige Marke für alle neuen, vorrätigen Produkte eingereicht werden. Voraussetzung: Die Hersteller haben dem Produkt eine GTIN zugeteilt.

Händler, die Produkte anbieten, bei denen sie der einzige Verkäufer sind, werden von der Änderung wahrscheinlich jedoch nicht betroffen sein. Dies gilt ebenfalls, wenn

  • gebrauchte Artikel,
  • maßgefertigte Artikel,
  • handgemachte Artikel oder
  • Vintage-Anrtikel verkauft werden.

Google weist jedoch darauf hin, dass auch bei diesen Produkten die Anzeigenleistung verbessert werden kann, wenn die Produktdaten eindeutige Produktkennzeichnungen ausweisen – vorausgesetzt diese sind verfügbar.

Keine GTINs, keine Werbeanzeigen

Ganz neu ist die Aufforderung von Google jedoch nicht. Seit dem 8. Februar werden im Google Merchant Center unter dem Tab „Diagnose“ auf Artikelebene Warnungen für Produkte angezeigt, die die Anforderungen nicht erfüllen. Wer sich bisher nicht mit der neuen Regelung beschäftigt hat, sollte dies nun dringend tun, denn ab dem 16. Mai 2016 beginnt Google mit der Umsetzung der neuen Richtlinie. Ab dann werden auf dem Tab „Diagnose“ auf Artikelebene Produkte abgelehnt, die die Anforderungen nicht erfüllen.

Nach diesem Datum müssen die GTIN-Anforderungen erfüllt werden, um Werbeanzeigen für die Produkte zu schalten.

Kommentare  

#2 Redaktion 2016-05-09 09:27
Hallo,
generell geht es bei den betroffenen Artikeln um Markenartikel. Generell erklärt Google, dass wenn ein Markenprodukt keine eindeutige Produktkennzeic hnung besitzt, diese auch nicht angegeben werden muss. Händler müssen entsprechend in ihrem Feed über das Attribut 'Kennzeichnung existiert' [identifier exists] mit dem Wert "FALSE" angeben. Quelle: support.google.com/.../...

Die Redaktion
Zitieren
#1 Toros Yeter 2016-05-09 09:02
Was tun bei Artikel, die keine GTIN haben! Dies ist häufig der Fall bei Software-Lizenz en. Was also tun?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.