EU-Vorwürfe: Google sieht bei sich keinen Missbrauch der Marktmacht

Veröffentlicht: 04.11.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 04.11.2016

Die Streitigkeiten zwischen Google und der Europäischen Union spielen sich auf vielen verschiedenen Ebenen und zu vielen verschiedenen Punkten ab. Nun hat das Unternehmen wieder einmal einem älteren Vorwurf – dem Missbrauch der Marktmacht in der Websuche – widersprochen. Dabei geht es vor allem um den Bereich Shopping.

Google auf Smartphone und Laptop

Prathan Chorruangsak / Shutterstock.com

Google hat auf Vorwürfe der EU-Kommission, dass das Unternehmen in seiner Websuche Wettbewerber benachteilige und seine eigenen Dienste bevorzuge, reagiert und diese erneut abgewiesen. Wie Spiegel Online berichtet, erklärte Google gegenüber der Kommission, dass das Vorgehen im Interesse der Nutzer sei und den Wettbewerb nicht verzerre. Der Streit um den Missbrauch der Marktmacht führt das Unternehmen aus Mountain View schon länger gegen die EU-Kommission – im aktuellen Fall geht es vor allem um die Shopping-Suche. Dort soll Google nach Ansicht der EU-Kommission Wettbewerber wie Preissuchmaschinen benachteiligen.

Google holt in seiner Antwort auf die Vorwürfe der Kommission selbst zum Gegenschlag aus. Die Brüsseler Behörde berücksichtige etwa nicht die Rolle von Amazon und damit die Art, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkaufen. Schließlich hätten Studien gezeigt, dass viele Online-Shopper zunächst auf Amazon nach Produkten suchen, auch wenn sie am Ende nicht bei dem Unternehmen kaufen sollten. Lediglich rund 14 Prozent der Nutzer erkundigten sich demnach bei Google und nur etwa sieben Prozent nutzen überhaupt Preissuchmaschinen.

Google kontert: „Wir hören unseren Nutzern zu“

Spannend wird es allerdings, wenn man einmal betrachtet, was genau die EU-Kommission als „Bevorzugung der eigenen Dienste“ sieht: Es geht nämlich um die ausführlicheren Werbeanzeigen mit Fotos, Preisen und Links, die prominent (also oben) in der Shopping-Suche angezeigt werden. Um also oben auf der Seite zu erscheinen, kommen Händler kaum mehr darum herum, Werbung zu schalten. Damit bevorzuge Google seine eigenen Dienste. Das Unternehmen hält allerdings dagegen, dass diese „verbesserten“ Suchergebnisse den Nutzern die Auswahl erleichtern. Das sei keine Bevorzugung, „sondern wir hören unseren Nutzern zu“, so Google.

Außerdem, so der Suchmaschinenbetreiber weiter, kämen die Kunden schließlich über verschiedene Kanäle zu den Händlern: allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienste, Händlerplattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen. Und die Verbreitung von mobilen Apps ermögliche es den Händlern nach Ansicht von Google auch, direkter mit den Kunden in Kontakt zu treten.

Man darf gespannt bleiben, wie die Antwort der EU-Kommission aussehen wird. Sicher ist in jedem Fall, dass das letzte Wort in diesem Streit noch lange nicht gesprochen ist. Ohnehin ist das Verfahren um die Shopping-Suche nur eines von dreien, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In den anderen beiden Verfahren geht es um das Betriebssystem Android und das Werbegeschäft mit AdSense.

Kommentare  

#1 N.W. 2016-11-04 11:17
Die EU-Kommission liegt genau richtig. Meine Artikel sind in Google Shopping gelistet, werden aber nur angezeigt, wenn ich kostenpflichtig e AdWords Kampagnen laufe lasse.

Und diese AdWords Kampagnen bringen schlichtweg zumindest für meinen Versandhandel keinen messbaren Nutzen, sprich Käufer. Im Gegenteil, der Preiskampf wird zusätzlich von Amazon und Ebay auf eine andere Plattform übertragen.
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