Gesetz gegen Hasskommentare könnte vor allem für Facebook teuer werden

Veröffentlicht: 18.10.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.10.2017

Hasskommentare sind seit einigen Jahren ein gravierendes Problem, mit dem die Online-Welt zu kämpfen hat. Ein neues Gesetz, das mittlerweile in Kraft getreten ist, soll dem Hass entgegenstehen. Mit Blick auf die potenziellen Bußgelder könnte es hier vor allem für Facebook teuer werden.

Facebook-Logo in einer Hand
© Ink Drop / Shutterstock.com

Seit wenigen Tagen – genauer gesagt seit dem 1. Oktober 2017 – ist ein neues Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll dem Hass im Internet Einhalt gebieten und soziale Netzwerke dazu zwingen, rechtswidriger Inhalte zeitnah zu löschen:

„Nach der Übergangsfrist von drei Monaten müssen große soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern unter anderem ‚offensichtlich rechtswidrige Inhalte‘ wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen“, schreibt Golem. Versäumt es ein Netzwerk, dieser Pflicht nachzukommen, drohen zum Teil empfindliche Bußgelder.

Höhe der Bußgelder hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Bußgelder bei schweren Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen im Fall der Fälle für soziale Netzwerke eine Höhe von bis zu 40 Millionen Euro erreichen können. Diese Zahl nennt Golem mit Verweis auf den Entwurf eines Bußgeldkatalogs des Bundesjustizministeriums.

Die genaue Höhe der jeweiligen Bußgelder soll dabei von Social Media-Portal zu Social Media-Portal verschieden sein: Denn Faktoren, wie etwa die Zahl der Nutzer oder aber die Schwere des entsprechenden Verstoßes, haben Einfluss auf das Bußgeld.

Einzelne Firmen könnten außerdem mit einer maximalen Strafe von bis zu 50 Millionen Euro belegt werden, Mitarbeiter hingegen lediglich mit Forderungen in Höhe bis zu fünf Millionen Euro.

Facebook hat als größes Netzwerk das Nachsehen

Wie Golem weiter berichtet, teile der Bußgeldkatalog die Unternehmen in insgesamt drei Kategorien ein: In der Kategorie A, die Netzwerke mit einer Größe von mehr als 20 Millionen registrierten Nutzern umfasst, befindet sich nur ein einziges Portal – nämlich Facebook (mit aktuell mehr als 30 Millionen deutschen Nutzern). Damit warten auf Facebook im Extremfall wohl die höchsten Strafforderungen von bis zu 40 Millionen Euro.

Die Kategorie B umfasst Netzwerke mit einer Nutzerzahl zwischen 4 und 20 Millionen und betrifft damit beispielsweise YouTube und Instagram: Hier seien maximal 25 Millionen Euro an Bußgeldern vorgesehen. Die C-Kategorie vereint Social Media-Netzwerke mit zwei bis vier Millionen Nutzern, sodass Twitter hier eingeordnet werden kann. In diesem Segment drohen Strafen von 15 Millionen Euro.

So weit, so gut. Doch im Rahmen der Umsetzung dürfte es nicht immer einfach sein, zu entscheiden, wann ein Social Media-Portal beispielsweise gegen Löschpflichten verstoßen hat. Wann liegt ein einmaliges Vergehen und wann ein systemisches Versagen vor? Wann wird der Inhalt als Meinungsäußerung und wann als Rechtswidrigkeit eingestuft? – Die Praxis wird zeigen, ob sich die neuen Normen bewähren und ob sie tatsächlich etwas bewirken könne.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Heinz Hinkel 2017-10-20 11:23
Es kommt nicht nur darauf an wie groß das Netzwerk ist. Viel wichtiger ist ob die Hetze von links oder rechts kommt. Einem Aufruf zur Auslöschung der Deutschen Nazination durch einen Antifa Anhänger konnte Facebook keinen Verstoß gegen die Standards von Facebook oder eine Hassbotschaft erkennen.
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