Ein-Stern-Bewertung auf Google: Erst Geldforderung, dann Imageschaden

Veröffentlicht: 17.01.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Wegen einer schlechten Bewertung forderte ein Unternehmen eine Zahlung von einem Nutzer und drohte mit Klage. Der Fall ist zwar beigelegt, aber das Image angeknackst.

Google Maps

© charnsitr / Shutterstock.com

Bewertungen sind die wichtigste Währung im Internet. Schlechte Bewertungen schrecken Kunden ab und wirken sich direkt auf den Umsatz aus. Das eine oder andere Unternehmen greift daher gern zu zumindest moralisch nicht ganz einwandfreien Mitteln, um diese zu unterbinden. Ein aktueller Fall aus Österreich spricht Bände und zeigt, dass die Unternehmen im Zweifel am längeren Hebel sitzen – zumindest, solange die Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Schlechte Bewertung? Geldforderung

Es geht konkret um einen 24-jährigen Österreicher, der sich in einem Sportgeschäft schlecht beraten fühlte und das Geschäft daraufhin auf Google Maps mit einem Stern bewertete. Dem Geschäftsführer des Ladens gefiel das freilich nicht. Er machte den Nutzer auf Facebook ausfindig und bat ihn in einer privaten Nachricht, die Bewertung wieder zu löschen, so der Google Watchblog. „Wir sind, weil er sich nicht gemeldet hat, von Missbrauch ausgegangen. Wir haben vermutet, dass uns ein Mitbewerber mit derartigen Bewertungen schlechtmachen will. Wir versuchen mit allen Kunden, die unzufrieden sind, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns verbessern“, so Andreas Lindpointner, Geschäftsführer des Sportgeschäfts gegenüber Nachrichten.at.

Der Kunde ignorierte die Nachricht und nachdem er sich zehn Tage nicht zurückgemeldet hatte, schaltete Lindpointner seinen Anwalt ein. Dieser forderte schriftlich die Löschung der Bewertung und eine Zahlung von 1.200 Euro. Daraufhin schaltete der betreffende Nutzer den Österreichischen Verbraucherschutz ein und die Sache wurde beigelegt. Viele Nutzer scheuen die Konfrontation mit Unternehmen, die vor Gericht zeitintensiv und teuer werden kann.

„Konsumenten dürfen nicht mundtot gemacht werden“

Für Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich ist das Vorgehen ein Unding. Gegenüber Nachrichten.at sagt sie: „Konsumenten dürfen auch in der digitalen Welt nicht mundtot gemacht werden. Würde es zu einem Verfahren kommen, würden wir den jungen Mann jedenfalls vertreten.“ Bezüglich einer Unterlassungserklärung, die dem betroffenen Kunden verbietet, eine neue Bewertung abzugeben, sagt sie: „Für uns ist in keinster Weise nachvollziehbar, worauf sich dieser Unterlassungsanspruch gründen soll. Jeder Konsument kann schließlich seine Meinung äußern.“

Die Klagedrohung hat das Unternehmen zurückgenommen und will auch künftig auf entsprechende Anwaltsschreiben verzichten. Man habe „daraus gelernt“, so Lindpointner. Wirklich einsichtig zeigt er sich aber nicht: „Ich finde es Wahnsinn, dass da wild herumbewertet wird. Das System an sich ist das Problem.“

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#2 Markus Bonkhoff 2018-01-18 09:03
Ich stimme Herrn Lindpointner zu - es mehren sich die Fälle, daß "schutzwürdige Verbraucher" Bewertungssyste me dazu nutzen, ihre persönliche Frustration abzubauen, indem sie wüst verbal um sich schlagen.

Das Verhalten, auf eine Nachfrage des Händlers hin nicht zu reagieren, ist bezeichnend - es geht ja eben nicht um eine wirkliche "Beschwerde", die zu lösen wäre.

Daß Frau Weiß jedwede Unterstellung und unbelegte Behauptung als freie Meinungsäußerun g schützen möchte, ist nachvollziehbar . Sie muß schließlich das Feindbild des bösen Unternehmer-Wol fs und das Bild des unschuldigen, (von ihr) schutzbedürftig en Verbraucherlamm s aufrechterhalten.
Das ist schließlich für einige Berufsstände ein echter Dauerhit.
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#1 Jens Schmidt 2018-01-18 08:47
Ohne die Bewertung im Einzelnen zu kennen, hat dieser Geschäftsführer selbstverständl ich Recht, wenn er sagt, dass jeder (ob Kunde oder nicht) herum bewerten kann. "Das System" in dieser Form ist selbstverständl ich nicht in Ordnung.

Im Netz herrscht ein Bewertungswahn.
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