Was bei der Auswahl passender Inkassodienstleister zu beachten ist

Veröffentlicht: 19.03.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 19.03.2013

Online-Händler die einen Inkassodienstleister mit der Durchführung ihres Forderungsmanagements beauftragen, sollten bei der Auswahl bedenken, dass dessen Arbeitsweise von ihren Kunden auch mit ihnen selbst in Verbindung gebracht wird. Aus diesem Grund sollten Online-Händler im Vorfeld überprüfen, ob der ausgewählte Inkassodienstleister seriös und vertrauenswürdig ist.

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Wie Unternehmer den passenden Inkassodienstleister finden

Entscheidet sich ein Online-Händler, einen externen Inkassodienstleister mit seinem Forderungsmanagement zu beauftragen, sollte er vorher überlegen, welches Leistungsspektrum dieser für ihn erbringen soll. Viele Inkassodienstleister bieten neben dem Service der Beitreibung offener Forderungen weiterführende Dienstleistungen wie zum Beispiel Beratung zur Prävention von Zahlungsstörungen und die Optimierung des Risikomanagements. Viele seriöse Inkassounternehmen bieten Adressprüfungen und Bonitätsprüfungen an, um das Forderungsmanagement schon im Vorfeld von Zahlungsstörungen zu optimieren.

Vor der Beauftragung eines Inkassodienstleisters sollten Online-Händler überprüfen, wie dessen Arbeitsweise ist und ob er diese ihren speziellen Ansprüchen und ihrer Unternehmensgröße anpassen kann. Ein seriöser Unternehmer sollte schon im Vorfeld Auskünfte zu seiner Vorgehensweise geben können und transparent arbeiten.

Da der Inkassodienstleister bei offenen Forderungen der Ansprechpartner des Schuldners ist, sollten Unternehmen im Vorfeld klären, auf welchen Wegen er Kontakt mit ihren Kunden aufnimmt und wie er mit diesen umgeht, schließlich treibt er die Forderungen im Namen des Auftraggebers bei. Ein guter Inkassodienstleiser setzt im Umgang mit Schuldnern auf Kommunikation statt auf Eskalation und versucht in Absprache mit dem Auftraggeber auch individuelle Absprachen zu treffen.

Online-Händler, die grenzüberschreitend liefern, sollten im Vorfeld auch bedenken, ob der gewählte Inkassodienstleister gegebenenfalls auch offene Forderungen im Ausland beitreiben kann, zum Beispiel durch Kooperationsverträge oder ausländische Niederlassungen.

So finden Online-Händler einen seriösen Inkassodienstleister

"Gläubiger sollten sich in jedem Fall auf die Vertrauenswürdigkeit der beauftragten Inkassodienstleister verlassen können und diese schon bei der Beauftragung beachten", sagt Mike Kühn, Geschäftsführer der Prokur Forderungsmanagement GmbH.

Bei der Auswahl eines Inkassounternehmens sollten Gläubiger überprüfen, ob es nachprüfbare Referenzen von früheren erfolgreich abgeschlossenen Fällen gibt und nicht auf überzogene Erfolgsversprechungen und übertriebene Erfolgsgeschichten vertrauen. Seriöse Unternehmen überprüfen das Anliegen des Auftraggebers bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung auf wirtschaftlichen Erfolg und weisen bei der Annahme eines Auftrages auf bestehende Risiken hin.

Die Gelder aus beigetriebenen Forderungen werden von seriösen Inkassounternehmen auf separaten, vom eigenen Firmenvermögen getrennten Konten verwaltet und unverzüglich, jedoch spätestens mit einer Monatsabrechnung an die Auftraggeber weitergeleitet, wobei der Gläubiger die Forderungen in voller Höhe zurück bekommt. Ein unter Umständen vereinbartes Erfolgshonorar wird dabei auch nur bei einem tatsächlichen Erfolg fällig.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsdienstleistungen gibt es keine gesetzliche Vergütungsordnung für Inkassodienstleister, sondern die Kosten unterliegen der freien kaufmännischen Kalkulation, werden also zwischen Auftraggeber und Inkassodienstleister vereinbart. In der Praxis orientieren sich die Gebühren dabei am im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebührensystem für Rechtsanwälte. Inkassodienstleister unterliegen der Schadenminderungspflicht gegenüber Schuldner und Gläubiger, sodass ihre Gebühren sich nach dem allgemein üblichen richten müssen.

Gesetzliche Registrierung

Inkassodienstleister bieten eine Rechtsdienstleistung, die im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) festgeschrieben und mit strengen Auflagen verknüpft ist. Wer ein Inkassounternehmen betreiben möchte, benötigt eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts oder Amtsgerichts, für die er gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen muss. Gemäß §§ 10 ff (RDG) müssen natürliche Personen strafrechtliche Unbescholtenheit und wirtschaftlich geregelte Verhältnisse vorweisen. Darüber hinaus müssen sie über Sachkunde in den relevanten Rechtsgebieten und über mindestens zwei Jahre Praxis im Forderungseinzug verfügen. Juristische Personen sind verpflichtet, mindestens eine natürliche Person mit diesen Voraussetzungen zu benennen. Die registrierten Inkassodienstleister sind im Rechtsdienstleistungsregister, einem gemeinsamen Internetportal der Landesjustizverwaltungen, aufgelistet.

Außenwirkung beachten

Nicht zuletzt sollten Gläubiger auch auf die Außenwirkung von Inkassodienstleistern achten. Seriöse Unternehmen sehen sich als Mittler zwischen Schuldner und Gläubiger, sodass Unternehmen, die suggerieren, dass ihre Erfolge mit Drohungen oder Einschüchterungen erreicht werden, gemieden werden sollten. Bei der Anwendung gesetzeswidriger Methoden zur Beitreibung der Forderungen drohen nicht nur dem beauftragten Unternehmen rechtsstaatliche Konsequenzen, auch der Auftraggeber kann strafrechtlich belangt werden.

Zusätzlich kann ein Blick ins Impressum oder die Briefbögen der Inkassodienstleister helfen, zwischen seriösen Unternehmen und schwarzen Schafen zu unterscheiden. In jedem Fall sollte eindeutig die Registrierungsnummer sowie die zuständige Registrierungsbehörde ersichtlich sein.

Fazit: Online-Händler sollten ihren Inkassodienstleister vor der Beauftragung genau auf Seriosität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen, da diese als Mittler zwischen ihnen und dem Gläubiger auftreten. Die Beauftragung von Unternehmen mit fragwürdiger Außendarstellung sollte vermieden werden, um sich am Ende bei der Beitreibung berechtigter Forderungen nicht selbst strafbar zu machen.

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