Kartellrecht

Mastercard zahlt 570 Millionen Euro Geldbuße für Gebühren

Veröffentlicht: 24.01.2019 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Kreditkarte mit Mastercard-Logo

Im mehrjährigen EU-Kartell-Verfahren gegen Mastercard gibt es eine Lösung. Die Europäische Kommission verhängte ein Bußgeld von rund 570 Millionen Euro. Bis 2015 führten nach Angaben de EU aufgrund der Mastercard-Regelungen Kreditkartengebühren zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen von Händlern sowie zu Mehrkosten bei Verbrauchern.

Unterschiedliche Zahlungskonditionen benachteiligten Einzelhändler und Verbraucher

„Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU,“ erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den Beschluss

Konkret betraf das Verfahren Regelungen zum sogenannten Interbanken-Entgelt (Interchange Fees): Diese Gebühr erheben Händlerbanken (auch Acquirer genannt), die als Schnittstelle zwischen der Kreditkartenorganisation und Abrechnungsstelle für Kartenzahlungen beim Händler fungieren. Nutzt ein EU-Ausländer seine Debit- oder Kreditkarte online oder im Geschäft innerhalb der EU, zahlt die Händlerbank dieses Entgelt an die Bank des Karteninhabers. Diese Kosten stellt die Händlerbank wiederum dem in der EU-ansässigen Händler in Rechnung, der seine Mehrkosten letztlich über die Höhe des Verkaufspreises seiner Waren auf seine Kunden umlegt. 

Mastercard hat diese Gebühren aber nicht erhalten, sondern wurde aufgrund von bis 2015 geltenden Regelungen abgestraft: Die Händlerbanken erhoben jeweils das Interbanken-Entgelt, das im EU-Mitgliedsstaat des ansässigen Händlers galt. Bis 2015 war dies von Land zu Land unterschiedlich hoch. Bei grenzüberschreitendem Handel waren Händler in EU-Ländern mit hohen Gebühren somit gegenüber anderen benachteiligt, wenn ihr Acquirer Zahlungen für sie in Ländern mit geringen Gebühren abrechnete. 

Mastercard reagierte kooperativ

Das Kartell-Verfahren wurde 2013 eingeleitet, der Verstoß des Unternehmens endete 2015. Zu diesem Zeitpunkt trat die EU-weite Interbankenentgelt-Verordnung in Kraft. Mastercard beschränkte die Interbanken-Entgelte auf maximal 0,2 Prozent des Transaktionswertes für Kredit- und 0,3 Prozent für Debitkarten. Laut Verordnung gelten die genannten Entgeltobergrenzen im Europäischen Wirtschaftsraum für alle Kartenzahlungen bzw. Kreditkarten-Organisationen wie etwa auch Visa.

Mastercard war während des Verfahrens kooperativ und erkannte die Verstöße an, weshalb die Kommission das Bußgeld um 10 Prozent senkte. Auch hatte der Konzern mit der Höhe der Zahlung gerechnet und sieht den Verfahrensabschluss als wichtigen Meilenstein: „In Zukunft werden wir uns auf das konzentrieren, was wir am besten können: die Entwicklung und Bereitstellung sicherer und unkomplizierter Zahlungslösungen, die einen echten Mehrwert für Verbraucher, Kunden, Händler und Regierungen gleichermaßen bieten“, heißt es in einem Statement.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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