Befragung von Unternehmen

Wird Apple Pay von den Europäischen Wettbewerbshütern unter die Lupe genommen?

Veröffentlicht: 17.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.10.2019
Apple-Pay-Logo auf iPhone

Apple Pay wird schon länger von Dänemark kritisch beäugt: Grund hierfür ist, dass Apple auf seinen Geräten die NFC-Schnittstelle für das kontaktlose Bezahlen lediglich für die hauseigene Payment-App geöffnet hat. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass iPhone-Nutzer auf andere Dienste verzichten müssen. Der Vorwurf lautet also, dass Apple seine Marktmacht an dieser Stelle missbraucht, um die eigene Dienste in eine Pole-Position zu rücken. Andere Marktteilnehmer fühlen sich dadurch benachteiligt (wir berichteten).

Neue Beschwerde von Spotify

Neben der Beschwerde aus Dänemark liegt nun laut Heise auch eine Beschwerde des Musikanbieters Spotify vor. Diese wurde bereits anfang dieses Jahres bei der EU-Kommission eingereicht, denn: Nicht nur die NFC-Schnittstelle kann nur durch Apple Pay genutzt werden. Fremde Bezahldienste werden auch bei Käufen innerhalb von Apps blockiert. So können Spotify-Nutzer mit iPhones Medien nur mit Apple-Pay kaufen. Apple selbst verdient daran bis zu 30 Prozent mit. Der Umstand, dass sich Apple diese Provision auszahlt, ist Knackpunkt der Beschwerde.

Das Thema ist auch politisch nicht uninterressant: So forderte die Vorsitzende der FDP bereits im August 2018 im Europaparlament, dass Apple seine NFC-Schnittstelle auch für andere Bezahldienste öffnen müsse. Im Notfall müsse die Freigabe eben durch die EU-Wettbewerbskomissarin erzwungen werden.

Mögliche wettbewerbsfeindliche Praktiken

Nun kommt wieder Bewegung in den Fall: Nachdem die EU-Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager bei einer früheren Beschwerde Ende 2018 noch äußerte, dass „nötige Beweise nicht gefunden” wurden, ein Verfahren einzuleiten, wurden nun Banken, Bezahldienstleister und App-Firmen zu Apple Pay und der Bezahlschnittstelle in Apples App Store befragt.

Ob die Befragung auf die Begrenzung der NFC-Schnittstelle abzielt, ist allerdings unklar, heißt es weiter. Die Fragebögen, die den Unternehmen zugeschickt wurden, sind nicht öffentlich. Ein Sprecher der Kommission habe lediglich erklärt, dass die Entwicklung mobiler Bezahldienste und das Verhalten der Marktteilnehmer mit Hinblick auf mögliche wettbewerbsfeindliche Praktiken beobachtet werde.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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