Gesetz passiert Bundesrat

Apple muss NFC-Schnittstelle für Banken öffnen

Veröffentlicht: 04.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.12.2019
kontaktloses Bezahlen mit iPhone

Apple ist für seine geschlossenen Systeme bekannt: So darf einzig die App Apple Pay auf die NFC-Schnittstelle der iPhones zugreifen, um kontaktloses Bezahlen zu ermöglichen. Daher ist es Banken, wie etwa der Sparkasse, nur schwer möglich, ihren Kunden für diese Bezahlart Apps für iPhones anzubieten. Entweder müssen sie über Apple Pay auf den NFC-Chip zugreifen, oder aber sie weichen auf umständliche Datenübertragungsmethoden, wie das Einlesen von QR-Codes, zurück. Nicht nur die Banken, sondern auch die europäischen Wettbewerbshüter sehen diese Praxis durchaus als problematisch an (wir berichteten).

Dieses Ärgernis könnte bald der Vergangenheit angehören. Bereits am Freitag hat ein entsprechendes Gesetz den Bundesrat passiert, berichtet t3n.  

Gesetz gegen Geldwäsche

Mit dem Gesetz soll eigentlich die europäische Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht unter Anderem vor, dass E-Geldprodukte transparenter werden. Das betrifft beispielsweise Anbieter von virtuellen Währungen, wie den Bitcoin. Außerdem sollen die Befugnisse zentraler Meldestellen ausgebaut werden. Sie sollen einen schnellen Zugriff auf Informationen über die Bank- und Zahlungskonten durch zentralisierte Register und elektronische Datenabrufsysteme bekommen. 

Änderungen durch den Bundestag

Der Bundestag hat nun Änderungen eingebracht. Diese Änderungen sehen laut t3n vor, dass Betreiber von Zahlungsdiensten einen Zugang zur Infrastruktur gewähren müssen. Apple muss es Banken also prinzipiell ermöglichen, den NFC-Chip in iPhones auch ohne die Einbindung von Apple Pay nutzen zu können. Dieser Zugang muss „gegen angemessenes Entgelt und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen“ gewährt werden. 

Apple selbst sieht dieses Vorhaben naturgemäß kritisch. Schließlich stelle das Unternehmen Banken ja prinzipiell eine Schnittstelle über Apple Pay zur Verfügung. In einem von t3n zitierten Statement heißt es, dass die Regelung „die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte“.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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