Libra und Co.

EU schiebt Digitalwährungen einen Riegel vor – vorerst

Veröffentlicht: 06.12.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 06.12.2019
Libra

Digitalwährungen von Privatunternehmen werden in der Europäischen Union zunächst nicht erlaubt sein. Nach Beratungen in Brüssel teilten die EU-Finanzminister mit, dass erst einmal rechtliche und regulatorische Risiken von Währungen wie Facebooks Libra identifiziert werden müssten. Experten gehen davon aus, dass private digitale Währungen das Finanzsystem ins Wanken bringen könnten. Grundsätzlich zeigen sich die Finanzminister aufgeschlossen gegenüber Kryptowährungen, verweisen in einer gemeinsamen Erklärung aber auf diverse Risiken, die zunächst angegangen werden müssen, so Spiegel Online.

Stablecoins (orientieren sich an realen Währungen und sind damit weniger schwankungsanfällig als zum Beispiel Bitcoin) wie Libra können Zahlungen über Ländergrenzen hinweg zwar einfacher und schneller machen, sie bergen, so die Minister, aber auch Risiken für Verbraucherschutz oder Besteuerung und könnten zur Terrorismusfinanzierung genutzt werden. Daher sehen die EU-Finanzminister die Regulierung solcher Währungen als globale Aufgabe. Finanzkommissar Valdis Dombrovskis zurfolge arbeite die EU-Kommission bereits an einer Regulierung.

Digitaler Euro statt Privatwährung

Als Alternative zu privaten Initiativen arbeitet die EZB derzeit an Möglichkeiten für eine staatliche Digitalwährung. Die EU-Finanzminister begrüßen das Vorhaben. Eine bei der EZB angesiedelte Digitalwährung könnte für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU eine günstige Alternative sein.

Libra wurde vom Start weg kritisch beäugt, auch wenn Facebook stets die Sicherheit der digitalen Währung betonte. Mehrere namhafte Unternehmen, die sich zunächst bei Libra beteiligten, sprangen in den vergangenen Monaten wieder ab. Nach PayPal kündigten im Oktober auch Ebay, Mastercard und Visa ihren Rückzug von Libra an.

Kampf gegen Geldwäsche

Die EU-Länder einigten sich beim Treffen der Finanzminister darauf, eine Stelle zur Bekämpfung von Geldwäsche einzurichten. Die EU-Kommission soll mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt werden. Die Überwachung von Geldströmen – bislang nationalen Behörden vorbehalten – soll etwa auf eine EU-Einrichtung übertragen werden. Im Gespräch sind dafür eine neue EU-Behörde oder ein unabhängiger Ausschuss bei der EBA (europäische Bankenaufsicht). Die EU-Geldwäscherichtlinie soll zudem zu einer Verordnung werden, um die gesetzlichen Vorschriften gegen Geldwäsche in den Ländern anzugleichen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Christoph Pech

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.