Der frühe Vogel

Händler können sich gegen Rückbuchungen über PayPals Käuferschutz wehren

Veröffentlicht: 24.11.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 29.06.2022
PayPal auf einem Smartphone

Mit dem PayPal-Käuferschutz können Kunden bei Problemen mit der Bestellung ihr Geld zurückerhalten. Doch Händler haben offenbar die Möglichkeit, sich rechtlich gegen die Rückerstattung zu wehren, wie ein aktueller Fall zeigt: Demnach habe ein Kunde defekte Ware an einen Elektronikmarkt zurückgeschickt und über den PayPal-Käuferschutz das Geld erstattet bekommen. Monate später erhielt er von dem Händler trotzdem eine Mahnung über 1.300 Euro, berichtet der Betroffene in der PayPal-Community

Der Grund: Bei diesem Vorgang habe es sich nicht um eine Retoure gehandelt. „Rechtlich ist das entwendetes Geld, so ist das anzusehen“, schreibt der Kunde, der zu dem Schluss kommt, der Käuferschutz habe „in Deutschland rechtlich keine Bedeutung“. PayPal hatte den Fall zu Gunsten des Käufers geschlossen, weil der Verkäufer sich nicht gemeldet oder reagiert habe. 

Doch wie der Bundesgerichtshof bereits im November 2017 entschieden hatte, steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz erneut ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Hat der Kunde den Kaufpreis zu Unrecht nicht bezahlt, kann der Händler ihn unabhängig von PayPals Entscheidung, auf anderem Weg einfordern.

„PayPal entscheidet anhand der PayPal-Käuferschutzrichtlinie lediglich über Anträge auf den PayPal-Käuferschutz. Der Käuferschutz berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern und Händlern dabei nicht“, erklärt Unternehmenssprecherin Christina Macke gegenüber Golem.de. „Unabhängig vom Käuferschutz steht es dem Kunden – Verbraucher und Händler – frei, die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen.“

KfW-Tochterbank: Mitarbeiter handelten mit Wirecard-Aktien

Mitarbeiter der KfW-Tochterbank Ipex haben offenbar privat mit Aktien von Wirecard gehandelt und damit gegen Regeln verstoßen: Die Wertpapiere des Zahlungsanbieters standen auf der internen Liste von verbotenen Aktien, die Ipex-Bank gewährte Wirecard Kredite. Wie der Spiegel berichtet, sollen Mitarbeiter in sieben Fällen gegen die Regeln verstoßen haben.

Inzwischen seien personalrechtliche Maßnahmen gegen die Mitarbeiter ergriffen worden. Obwohl gegen interne Regeln verstoßen wurde, sei ein Verstoß gegen das Verbot von Insidergeschäften nicht festgestellt worden. Die Mitarbeiter seien auch nicht mit Wirecard betraut gewesen.

N26 startet neues Kontomodell N26 Smart

Die Digitalbank N26 hat ein neues Kontomodell namens N26 Smart angekündigt. Mit 4,90 Euro pro Monat soll das Konto die Brücke zwischen den Gratiskonten und den teureren Kontomodellen ab 9,90 Euro im Monat schlagen, berichtet t3n. Das Unternehmen wolle mit dem neuen Angebot eine neue Zielgruppe erreichen. „Es gibt viele Kunden, die es von ihrer Bank gewohnt sind, monatlich für ein Konto zu zahlen, die aber mit dem Digital-Angebot nicht zufrieden sind“, so N26-Nordeuropachef Georg Hauer. 

Zeitgleich könnte N26 mit dem neuen Konto den Anteil der zahlenden Kunden erhöhen. Im Vergleich zu dem teureren N26-You-Konto müssen Kunden des N26-Smart-Kontos offenbar auf wenig verzichten.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Kommentare  

#2 Lene 2020-11-28 10:13
Ein Kunde kauft bei mir einen Artikel, Preis ca. 50 Eur. Dies geschehen im Sept.
Alles gut. Ende Okt. dann die Mitteilung von ebay "Zahlungsstreit fall" eröffnet und das Geld wurde vorrübergehen einbehalten. Und seitdem... Schweigen im Walde.
Keinerlei Auskunft wieso, weshalb, warum.
Nach dutzenden ebay Anschreiben dann die Mitteilung das PayRate der Zahlungsanbiete r sei, allerdings gibt es weiter keine Auskunft dazu. Ich solle mich an Payrate wenden.
Also, gesagt getan. Antwort von Payrate: Dazu können sie nichts sagen ich soll mich an Paypal wenden.
Wieder Paypal angeschrieben. antwort: siehe oben.

Ebay und Payrate mauern in diesen Fall was das Zeug hält... warum auch immer. Ich meine, ich bin der Verkäufer und ebay stellt doch lediglich die Plattform zur Verfügung Und Payrate ist ein Zahlungsdienstl eister... mehr nicht.

Man erfährt nichts, absolut nichts.

In der Zwischenzeit: 2. Zahlungsstreitf all... und Sie ahnen es: keine Reaktion

Tolles neues Zahlungssystem. Ich nenne das Gemauschel!
Zitieren
#1 Rene Otten 2020-11-24 08:54
Das Hauptprolem ist dass Paypal seinen rechtlichen Sitz in Luxemburg hat.
Was der Händler nicht alles für Rechte hat. Sehr schön. Wenn man wirklich was ändern möchte muss man die Gesetze ändern, dass so ein Zahlungsdienstl eister der Millarden Umsätze in Deutschland abwickclet seinen Sitz in Deutschland hat. Dann nehmen die Händler Paypal vor deutschen Gerichten auseinander, wenn die sich zu unrecht verhalten! Die Umsätze werde nicht in Luxemburg sondern in Deutschland abgewickelt. In Luxemburg verstecken sich die Unternehmen. Klar auf der großen Showbühne wenn mal ein Fall vor dem Bundenverfassun ggericht geht dann gewinnt der Händer. Was ist im Tagegeschäft? Beste Grüße Rene Otten
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.