14 Euro pro Antrag?

PayPal führt Konfliktgebühr für Händler ein

Veröffentlicht: 19.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 29.06.2022
Paypal-App auf Smartphone

Käufer nutzen gern die Zahlart PayPal. Das liegt unter anderem an dem Käuferschutz. Kommt eine andere Ware als bestellt oder bleibt die Lieferung ganz aus, können Käufer PayPal als Vermittler einschalten und einen Fall eröffnen. So kann es sein, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen. Was für Kunden ein Segen ist, kann für Händler aber problematisch werden, denn nicht immer entscheidet PayPal so, wie es das Recht verlangt. Nun könnten die neuen AGB von PayPal für neuen Frust bei Händlern sorgen.

Gebühr für Entscheidungen zu Gunsten von Käufern

Auf dem Blog von PayPal heißt es, dass man „ Anreize für ein verantwortungsvolles Händlerverhalten“ schaffen wolle. Ein solcher Anreiz soll die sogenannte Konfliktgebühr sein. Kommen Händler und Käufer zu keiner Einigung und eröffnet der Käufer dann einen Fall, der zu seinen Gunsten entschieden wird, wird auf Seiten des Händlers eine Konfliktgebühr fällig. Die Konfliktgebühr wird also nicht fällig, wenn:

  • sich Händler und Käufer im direkten Austausch selbst einigen oder
  • ein Käuferschutzantrag zugunsten des Händlers entschieden wird.

Zahlt der Kunde über Kreditkarte, so soll die Konfliktgebühr die ansonsten für den Händler anfallende Chargeback-Gebühr ersetzen. 

Das Unternehmen stellt in seinem Blogbeitrag noch einmal klar, dass die Meldung eines Konfliktes durch den Käufer noch keinen Antrag auf Käuferschutz darstellt. Nach der Meldung haben die Parteien zunächst 20 Tage Zeit, sich zu einigen. Bleibt diese Einigung aus, kann der Käufer den Fall durch den Antrag auf Käuferschutz auf die nächste Ebene eskalieren. Vorher wird unabhängig von der Art der Einigung keine Konfliktgebühr fällig. Die neuen AGB sollen ab dem 30. April 2021 gelten. 

Wie hoch ist die Konfliktgebühr?

In den neuen AGB selbst konnten wir keine konkrete Höhe der Gebühr finden. Die Interworld schreibt dazu unter Verweis auf PayPals Unternehmenssprecherin, dass die Gebühr 14 Euro betragen soll. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels lag uns dazu noch keine Bestätigung durch PayPal vor. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#18 brrrrr 2021-02-19 18:43
noch zu 100 % positiv bei Ebay, aber das hat uns doch schon manche Kröte schlucken lassen,
andererseits auch immer wieder mal gute Unterstützung durch die EBAY/Paypal-Com bo eingebracht.
Wirkliche Sorgen bereiten die zahlreichen Pseudoprivatkäu fer, die als eigentlich gewerbliche Käufer ihre Betriebsmittel oder eingekaufte Handelsware dann mit täuschender Identität erwerben,
um natürlich gesetzliche Verbraucherrech te anmelden zu können. Bei Auslandstransak tionen bedeutet das ein besonders erhöhtes Risiko durch so erschlichene Vorteile und ein Reklamationsverhalten,
bei dem mit "gefälschten Karten" gespielt wird.
Unser Fazit: Große Vorsicht und Zurückhaltung inzwischen ganz besonders wegen der aktuellen Änderungen.
Zitieren
#17 HausundWerkstatt24 2021-02-19 15:22
Bisher waren die Entscheidungen von Paypal bei uns fast immer korrekt und auf der Seite der Wahrheit und des Rechtes. Wenn das so beibehalten wird machen mir die 14 Euro keine Angst.
Da ist Amazon schon ein anderes Kaliber, oftmals völlig undurchsichtige Entscheidungen, getroffen von Leuten die aus einem anderen Universum zu stammen scheinen.
Da hilft dann nur noch den Kunden darauf hin zu weisen, das wir Vertragspartei sind und nicht Amazon und wir dann den Inkassovorgang einleiten wenn hier auf die Großzügigkeit von Amazon mit fremdem Geld vertraut wird.
Zitieren
#16 P. AG 2021-02-19 14:43
Da alle Onlinehändler ja von Grund auf miese Betrüger sind und sowieso nur das "Käufer-Erlebni ss" zählt, werden auch wir uns dem allgemeinen Onlinehandel-Tr end beugen und in Zukunft:

- alle unsere Waren verschenken
- die Versandkosten für den Kunden tragen
- und bei Nichtgefallen Rückdendekosten und die "Konfliktgebühr en" tragen

So stellen es sich doch alle vor ???

Der Online-Handel hat mit dem jahrtausenden Handel ja eh nichts mehr zu tun. Der Online-Handel erfindet sich mit jeder Absurdität immer wieder auf's Neue neu.

Nein, ernsthaft:

Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn... So wird langsam jeder d*mme Bauer wissen, wie er ehrliche Händler besch*t und für lau an Ware kommt. ...und wie schon gschreiben: 14,00 € ... wofür??? Für den Algorithmus - der verdient nämlich Geld ohne Kosten.
Zitieren
#15 Michaela Zang 2021-02-19 14:08
Was würde PayPal machen wenn Händler kein PayPal mehr anbieten würde?
Durch die Zahlungsumstell ung bei ebay hat man eh keine Chance sich mit PayPal in Verbindung zu setzen.
Der Händler ist wie immer der Dumme. Warum schützt niemand uns Händler?
Manchmal hat man das Gefühl das es nur Abzocker bei den Händlern gibt :-(
Was ist mit den dreisten Kunden denen die Abzocke immer leichter gemacht wird........... ......
Zitieren
#14 MR 2021-02-19 12:59
14€ PayPal, 16€ ebay, nur weil mancher Kunde kostenlos einkaufen will und behauptet, die Ware nicht bekommen zu haben, zu dumm zur Nutzung ist oder einfach kostenlos zurückgeben möchte.
Es wird mal Zeit für den Verkäuferschutz , wo ist der?
Verschickst du nun alles per Paket, hast du zwar eine Sendungsnummer, weniger Kunden, Kunden, die sich über zu hohe Versandkosten beschweren, aber trotzdem keinen Zustellnachweis (hattest du bei gerissenen Kunden auch vorher nicht (das ist nicht meine Unterschrift)
Zitieren
#13 Stefan 2021-02-19 12:55
Mir wurde solch eine Konfliktgebühr bereits im Januar abgezogen (Kauf per Paypal über eBay, Fall zugunsten des Käufers entschieden), die Höhe betrug 16 Euro.
Zitieren
#12 Erik Eckstein 2021-02-19 10:24
Schlicht noch ein Grund, PayPal nicht zu präferieren. Man kann es mit dabei haben, okay.

Ein bisschen wünsche ich mir das ja... also dass uns Händlern geholfen wird, PayPal, Amazon und Ebay nicht mehr so sehr zu überhöhen. Ich hatte in fast 10 Jahren Händlerdasein nur eine einzige PayPal-Reklamat ion, bei der ich umgehend die Zahlung erstattet habe. Keine Fragen. Behalte das Produkt und geh einfach weg, absolut unangenehme Kundin, deren Geld ich nicht möchte. Die Kundin war nicht nur dreist, sondern geschäftlich gerissen und gleichzeitig sozial/kommunik ativ eher dümmlich. Manche würden vielleicht sagen: Eine Bitch. Aber solche Worte sind mir fremd.

Auf Ebay wird das Spaß machen, wenn für eine Kleinsendung ein Konflikt mit 14 Euro belegt wird.
Aber siehe oben: Irgendwie ist das auch ein kleines bisschen geil.

Allgemein gesprochen geht es hier auch um Vertrauen und Verantwortung füreinander. Den Ärger der Verkäufer müssen am Ende immer die Kunden bezahlen, auf irgendeine Weise. PayPal nutzt die Naivität der Kunden und präsentiert sich als Ritter, der die Schwachen verteidigt. Naja. Sollen sie halt dafür bezahlen: Das muss ja alles irgendwie mit in die Kalkulation.

tl;dr:

Läuft :)
Zitieren
#11 Maik 2021-02-19 10:20
Als gewissenhafter Verkäufer finde ich diese Gebühr an sich nicht schlimm, allerdings glaube ich nicht, dass es der Verkäufererzieh ung dient, sondern der Gewinnmaximieru ng und daher finde ich eine Gebühr, die sogar 14,00€ schwer sein könnte, zweifelhaft. Warum nicht 10% des Kaufpreises? Man stelle sich vor der ganze Kauf ist nur 14,00€ wert ...

Dazu frage ich mich, wie denn dann die ganze Sache bei eBay-Käufen gehandhabt wird. Wir sind auf die neue Zahlungsmethode umgestellt und hatten nun schon zwei Zahlungskonflik te, in denen eBay-Kunden einen Fall über PayPal eröffneten und man kann über das eBay-System einzig eine Sendungsnummer hinterlegen, sich jedoch aber nicht zu dem Fall äußern. Dort könnte schnell eine Kostenfalle entstehen, wenn sich eBay nichteirklich um den PayPal-Fall kümmert.
Zitieren
#10 James Kowalske 2021-02-19 09:52
Da ist Mißbrauch schon vorprogrammiert . "Kunde" bestellt Artikel, der weniger oder nur etwas mehr kostet als die Gebühr. Meldet dann Nicht-Erhalt der Waren, wenn der Versand nicht sauber getrackt wurde (ist ja dank Covid schon das Problem, Zusteller hat keinen Abgabe Nachweis, da Sendungen oft nur abgelegt werden). Der Händler kann sich auf das PP Prozedere einlassen und am Ende mit großer Wahrscheinlichk eit verlieren oder es gut sein lasssen um den Verlust zu begrenzen.
Zitieren
#9 Rednaxela 2021-02-19 09:29
Da würde mich doch eine fundierte juristische Einschätzung interessieren, was mit dieser Gebühr passiert, wenn Paypal nicht als jüngstes Gericht akzeptiert wird, sondern ein reguläres Gericht einen konkreten Fall anders beurteilt als der Paypal-Sachbearbeiter.

________________________________

Antwort der Redaktion

Danke für den Input. Das schauen wir uns gern mal näher an :)
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.