Der frühe Vogel

Verbraucherschützer bemängeln Datenschutz bei Zahlungsdiensten

Veröffentlicht: 08.04.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 08.04.2021
Kreditkarte mit PSD2-Schriftzug

Wie steht es um den Datenschutz, der von der aktuellen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gewährleistet wird? Eine Verbraucherschützer-Studie zeigt sich eher unzufrieden damit und fordert eine Überarbeitung der Richtlinie. Denn eine effektive Kontrolle der mit der PSD2 ermöglichten Datenströme sei nicht vorgesehen, so die Kritik laut Heise Online

Grund dafür ist die einheitliche Schnittstelle, die Banken bereithalten müssen, um zertifizierten und bei der Bafin registrierten Drittanbietern den Zugriff auf Kontodaten für unterschiedliche Anwendungen zu ermöglichen. Das werfe die Frage auf, auf wie viele Daten der Bankkunden ein Zahlungsdienst zugreifen müsse und wofür genau sie genutzt würden. Wie das Gutachten des Conpolicy Instituts für Verbraucherpolitik erklärt, dürften viele Verbraucher „einer Kontrollillusion“ erliegen. 

Im Vorfeld des Gutachtens für den Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte es Beschwerden über den Dienst Sofortüberweisung gegeben, berichtet Heise weiter. Der Vorwurf: Sofort habe nicht nur zur Bonitätsprüfung Einsicht in das Kundenkonto genommen, sondern teils weiter Zugriff auf das betreffende Konto gehabt. So sei es möglich, einen ökonomischen Fußabdruck des jeweiligen Bankkunden zu erstellen. 

Die Verbraucherschützer äußerten auch Kritik an der neuen C24-Bank, die von Check24 gegründet wurde. Ihr Geschäftsmodell basiere auf einer weitgehenden Datenanalyse der Kunden – das werde zwar auch kommuniziert, aber vielen Verbrauchern dürfte nicht bewusst sein, dass die an Check24 weitergereichten Daten zahlreiche Rückschlüsse zulassen. 

Die EU-Kommission und der Ministerrat erwägen bereits eine Überarbeitung der PSD2. Allerdings stehe hier eine weitere Öffnung des Sektors, das sogenannte „Open Banking“, im Fokus. Denn ein offenes Finanzwesen könnte Innovationen weiter fördern, so die Ansicht der Politik. Trotzdem sollen gleichzeitig einheitliche Wettbewerbsbedingungen und ein angemessener Verbraucherschutz garantiert werden.

Twitter wollte Clubhouse übernehmen

Das soziale Netzwerk Twitter arbeitet schon länger an einem Konkurrenzprodukt zu Clubhouse, soll aber in der Vergangenheit auch die Übernahme der Audio-App angestrebt haben. Medienberichten zufolge habe Twitter Verhandlungen mit Clubhouse geführt. Als Kaufpreis standen offenbar vier Milliarden Dollar im Raum, berichtet The Verge.

Die Gespräche über eine Übernahme der App seien allerdings ins Stocken geraten. Warum, sei nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, ob nun Twitter oder Clubhouse die Verhandlungen initiiert hatte. 

Ebay bringt Video-Inhalte in Angebote

Ebay hat in den USA damit begonnen, Video-Inhalte für Angebote und Shopseiten zu ermöglichen. Die Videos werden Tamebay zufolge bislang nur in der mobilen App angezeigt und sind dort im Bilder-Karussell, also direkt neben den Produktbildern, angezeigt.

Vorerst kommen nur ausgewählte Händler in den Genuss dieser Möglichkeit, Ebay hat aber angekündigt, die Video-Inhalte im Laufe des Jahres für mehr Verkäufer verfügbar zu machen. Zudem sollen die Videos künftig auch auf der Website des Marktplatzes ausgespielt werden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.