Auschluss von Warengruppen bei Payment-Anbietern

Veröffentlicht: 27.08.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 27.08.2013

Mehr angebotene Zahlungsmethoden bedeuten mehr Bestellungen, daher weiten viele Online-Händler diese Serviceleistung aus und greifen dabei auf einen Payment-Anbieter zurück. Bei der Auswahl eines passenden Anbieters sollten neben Rahmenbedingungen auch eventuelle Beschränkungen verglichen werden.

 Online-Zahlung

PayPal verbietet Transaktionen zu verschiedenen Produktgruppen

Die Nutzung von Payment Service Providern wie zum Beispiel PayPal ist bei Online-Händlern wie Käufern gleichermaßen beliebt. Die Vorteile für Online-Händler liegen in einem großen Portfolio verschiedener Zahlungsmöglichkeiten, die sich positiv auf die Kaufabbruchquote auswirken, darüber hinaus wird der Aufwand für die Händler selbst gesenkt und auch das Risiko von Zahlungsausfällen wird reduziert.

Online-Händler, die sich für einen Payment Service Provider entscheiden, sollten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rahmenbedingungen der verschiedenen Anbieter ansehen, denn Unterschiede gibt es nicht nur bei den anfallenden Kosten. Ein Mitglied des Händlerbundes hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass PayPal seine Dienstleistungen für den Handel mit bestimmten Warengruppen ausschließt. Diese werden unter der Überschrift „Verbotene Aktivitäten“ zusammengefasst und finden sich in der zuletzt am 10. Juli 2012 aktualisierten Nutzungsrichtlinie des Payment Service Providers. Für PayPal-Nutzer ist die Nutzungsrichtlinie ein Teil der Nutzungsbedingungen, die anerkannt werden müssen.

Nutzungsbedingungen bei PayPal

Selbstverständlich ist, dass PayPal nicht in einer Absicht verwendet werden darf, welche die Verletzung von Gesetzen, Verordnungen, gesetzlichen Bestimmungen, Regeln oder Bescheiden zur Folge hat. Von den Transaktionen des Payment-Anbieter werden unter anderem jedoch auch Warengruppen wie Schusswaffen, Waffenteile, Munition oder Messer ausgenommen. Untersagt werden durch die Nutzungsrichtlinie unter anderem auch Transaktionen zu Glücksspielen oder andere Spielaktivitäten, sowie Rauschmitteln.

Der Payment-Anbieter unterscheidet in diesen Punkten nicht, ob ein Händler eine Warengruppe, wie zum Beispiel Waffen, Waffenteile, Messer oder Munition, offiziell vertreiben darf. Im Fall der Waffen ist die Nutzung von PayPal beispielsweise für Online-Händler nur bedingt nutzbar, die Zubehör für Jagdsport vertreiben. Auch Personengruppen, die beruflich auf diese Warengruppe angewiesen sind, und die Erlaubnis zur Nutzung haben, wie Jäger, Personenschützer oder Sicherheitsleute, können PayPal als Zahlungsmethode nicht nutzen.

Speziell die Frage des Ausschlusses von Waffen hat in verschiedenen Foren zu Diskussionen geführt. PayPal selbst rechtfertigt auf Facebook diese Beschränkung seines Dienstes, als Vorsichtsmaßnahme um sich vor Haftung zu schützen, da nicht bei jedem Kauf der Waffenschein kontrolliert werden kann.

Regelungen anderer Payment-Anbieter

Ausführliche Nutzungsrichtlinien, wie sie von PayPal angegeben werden, sind bei den meisten anderen Payment-Anbietern auf der Webseite nicht zu finden, auch Ausschlüsse von den Transaktionen werden nicht angegeben. Online-Händler sollten sich jedoch nicht nur auf diese Angaben verlassen und davon ausgehen, dass es keine Nutzungsbeschränkungen gibt, wenn keine angegeben sind.

Bei unseren Recherchen konnten wir erfragen, dass auch andere Payment-Anbieter verschiedene Warengruppen oder Branchen durchaus von ihren Dienstleistungen ausschließen. Gründe dafür können sowohl in rechtlichen Restriktionen wie auch in firmenpolitischen Grundsätzen liegen, wie Billpay auf Nachfrage mitteilte. Dabei gibt es jedoch die Möglichkeit, eine Zusammenarbeit im Einzelfall zu überprüfen.

Online-Händler, die Produkte anbieten, die bei PayPal von den Transaktionen ausgeschlossen werden, sollten auf der Suche nach einem Payment-Anbieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls direkt nachfragen, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt.

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