Mastercard will Statur der Kunden ermitteln und die Daten weitergeben

Veröffentlicht: 11.01.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 11.01.2017

Der Zahlungssektor ist ein Bereich, der in den vergangenen Jahren viele digitale Fortschritte und Sprünge gemacht hat – zum Beispiel mittels künstlicher Intelligenz oder dem Einsatz biometrischer Daten. Auch Mastercard gehört zu jenen Unternehmen, die maßgeblich an der Weiterentwicklung des Sektors beteiligt sind. Neue Vorhaben bezüglich sensibler Kundendaten führen allerdings auch zu Kritik an Mastercard.

Mastercard Nahaufnahme
Valeri Potapova / Shutterstock.com

Als Zahlungsanbieter kennt Mastercard seine Kunden gut: Er weiß, welche Produkte die Verbraucher wann und wo kaufen; hat Einblicke in das grundsätzliche und spezielle Einkaufsverhalten und somit auch in das Leben seiner Nutzer. Und genau dieses Wissen will Mastercard weitergeben, sodass auch andere Unternehmen von diesem Wissen profitieren können.

Patent belegt: Mastercard will Daten weitergeben

Mastercard hatte laut t3n bereits im Jahr 2015 ein Patent angemeldet, das beschreibt, wie gesammelte Daten der Nutzer gewinnbringend eingesetzt werden könnten: Auf Basis von Big Data und der Auswertung sensibler Informationen könne man unter anderem Rückschlüsse über Größe und Gewicht des Karteninhabers ziehen. Möglich wird dies beispielsweise, da der Zahlungsanbieter die Schuh- oder Kleidergrößen der gekauften Produkte ermitteln kann.

„Diese Informationen will Mastercard (auf Wunsch und vermutlich gegen einen entsprechenden Obolus) zum Beispiel an Fluglinien weitergeben, bei denen der Kunde mit der Kreditkarte bezahlt“, schreibt das Blatt.

Mastercard-Patent könnte Datenschutz untergraben

Fluggesellschaften könnten das Wissen um die Ausmaße der Kunden – oder wie das Patent es nennt, die „physische Größe der Zahlungsbegünstigten“ – zum Beispiel bei der Verteilung der Sitzplätze nutzen. Dabei könnten die Unternehmen zum Beispiel jenen Passagieren, die besonders groß oder besonders schwer sind, Sitze mit genügend Freiraum zuweisen. Doch diesen Komfort – und das ist wohl die Schattenseite des Patents – könnte sich die Fluglinie auch entsprechend bezahlen lassen.

Daneben dürften natürlich auch Datenschützer hellhörig werden: Wenn Mastercard sensible Informationen zum Einkaufsverhalten oder zum Wesen der Kunden verkauft, bleibt von der Privatsphäre der Nutzer wohl nicht mehr viel übrig.

Kommentare  

#1 Sigi B. 2017-01-13 11:44
Woher will denn Mastercard z.B. wissen, ob ich diese Kleidung für mich oder für ein Familien-Mitgli ed kaufe?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.