Verbraucherzentrale verweist auf Probleme mit Rechnungszahlung

Veröffentlicht: 02.02.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.02.2017

Die Zahlung auf Rechnung ist aus dem deutschen Online-Handel kaum mehr wegzudenken. Sie gilt bei den Kunden als äußerst sichere Methode, einen Kauf zu bezahlen und schafft auf diese Weise auch Vertrauen bei den Shoppern. Doch nicht immer geht die Rechnungszahlung vonseiten der Händler glatt – die Verbraucherzentrale hat Grund zur Beanstandung.

Viele Fragezeichen: Fragen über Fragen
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Der Kauf auf Rechnung ist sicher, mühelos und unkompliziert. – Diese Meinung vertreten viele deutsche Kunden und machen die Payment-Option hierzulande nicht umsonst zu einer der beliebtesten Zahlungsarten. Doch Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen in 30 Shops belegen, dass sich die Probleme mehren. Die Verbraucherschützer erhalten demnach zunehmend Post von verärgerten Kunden, die zum Beispiel berichten, dass sie für bereits bezahlte Rechnungen eine Mahnung erhalten haben oder die Mahngebühren „exorbitant“ hoch seien.

Händler greifen auf externe Dienstleister zurück

Der Grund dürfte laut der Verbraucherzentrale unter anderem bei externen Anbietern liegen: „Viele Händler beauftragen externe Dienstleister mit Bonitätsprüfung und Rechnungsabwicklung. Das führt oftmals zu Verwirrung, Absurditäten und Kosten“, schreibt die Zentrale auf ihrer Website.

Jeder dritte Shop greife mittlerweile auf solche externen Helfer zurück. Auf diese Weise müssen sich die Händler nur noch auf die eigentliche Bestellabwicklung, den Versand der Waren sowie die Retouren kümmern. Die finanziellen Aufgaben (inklusive Bonitätsprüfung und Mahnungen) entfallen auf die Dienstleister. Dass dabei nicht immer alles glatt geht, zeigen die Rückmeldungen der Verbraucher.

Kauf auf Rechnung: Unpräzise Angaben führen zu Problemen

Dabei spiele auch eine Rolle, so die Verbraucherzentrale, dass Unternehmen im Zuge der Rechnungszahlung „nur karge Informationen über die eingeschalteten Zahlungsabwickler geben“ und Fristen darüber hinaus nicht eindeutig kommuniziert werden. So wird in einigen Fällen zum Beispiel nicht genau deutlich, bis wann eine Rechnung beglichen werden muss: In der Praxis sind Fristen wie „anschließend“ oder „sofort“ zu finden und bereiten den Kunden verständlicherweise Schwierigkeiten.

Auch der Start der Frist variiert: Manchmal startet diese „nach Erhalt der Ware“, manchmal „nach Versand“ oder auch „ab Rechnungsdatum“. Verzögert sich dann noch die Lieferung durch äußere Umstände oder wird ein Teil der Ware retourniert, bleiben Kunden nicht selten ratlos zurück.

Auch auf die Kundenfreundlichkeit bzw. die KundenUNfreundlichkeit verweist die Verbraucherzentrale: Denn es gibt durchaus externe Payment-Dienstleister, die vor einer Mahnung noch einmal eine kostenfreie Zahlungserinnerung an die Kunden schicken. Andere (genauer gesagt zwei der sechs untersuchten Dienstleister) ließen den Verbrauchern sofort eine Mahnung zukommen, die mit Kosten verbunden war. Auch wie hoch die Mahnkosten der einzelnen Dienstleister sind, wird unterschiedlich transparent gemacht.

Alles in allem gibt es also durchaus Nachholbedarf – zum Wohle der Kundenzufriedenheit und -bindung.

Kommentare  

#1 G. Schubert 2017-02-09 09:15
man bestellt auch gern auf einen anderen Namen und sendet die Ware an eine Packstation. Leute die nie Ware bestellt haben, erhalten Mahnungen und Rechnungen und müssen Anzeige bei der Polizei erstatten.
Es wird definitiv nichts überprüft.

G. Schubert
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