Markenrechte: EC-Logo künftig nur noch mit Lizenz

Veröffentlicht: 22.02.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Der E-Commerce wird von Zahlunsdienstleistern geradezu überschwemmt. Doch auch herkömmliche Zahlungsarten wie Vorkasse per Überweisung, der Kauf auf Rechnung oder eben die Zahlung mittels elektronischer Lastschrift bleiben dahinter – wenn auch manchmal im Verborgenen – unabkömmlich.

EC
© Cineberg / Shutterstock.com

Mastercard Inhaber der Markenrechte

Den meisten wird die Zahlung mittels des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) eher aus dem stationären Handel bekannt sein. Doch obwohl schon mit der Umstellung des Lastschriftverfahrens auf die SEPA-Lastschrift dessen Tod für den schnelllebigen Online-Handel prophezeit wurde, ist das elektronische Lastschriftverfahren online immer noch bei einigen Zahlungsanbietern vertreten (z. B. hier). 

Da, wo sich noch EC-Logos verbergen, muss künftig jedoch nachgebessert werden. Bereits in den achtziger und neunziger Jahren hat Mastercard für die diversen „EC“-Logos Wort- und Bildmarken eintragen lassen (z. B. diese und diese). Bislang war die Verwendung der geschützten Bezeichnungen ohne große Reglementierung möglich.

Verwendung von EC-Logo reglementiert

Wie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen berichtet, will Mastercard die künftige Verwendung der Logos nun aber einschränken und unter Bedingungen stellen. Konkret soll es um das Logo gehen, welches die Buchstaben „E“ und „E“ über einer EC-Karte mit Stift und Unterschrift zeigt. Laut dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen sollen die Beschränkungen bei der Nutzung des Logos ab dem 1. April 2017 gelten.

Wer das herkömmliche EC-Logo weiter verwenden möchte, muss sich mit Mastercard in Verbindung setzen. Das Unternehmen soll für die Logonutzung eigene Guidelines aufgestellt haben. 

Stationäre und Online-Händler aufgepasst

Besonders in lokalen Geschäften ist das Logo noch weit verbreitet (z. B. in Schaufenstern und an Kassen). Prüfen Sie, ob Sie das Logo in Ihrem Geschäftsbetrieb verwenden und klären mit Mastercard die Bedingungen für die weitere Nutzung ab. Gleiches gilt für den Online-Handel. Hier verbirgt sich das EC-Logo teilweise in den Logos großer Zahlungsanbieter.

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