Bild, Ton und Text: Wie man die Klippe Urheberrecht sicher umschifft

Veröffentlicht: 07.11.2011 | Geschrieben von: Daniel Platz | Letzte Aktualisierung: 07.11.2011

Das Paradebeispiel der letzten Jahre für unabsichtliche oder leichtsinnige Urheberrechtsverletzungen von Unternehmern waren Wegbeschreibungen auf der Firmen-Homepage, die mit Ausschnitten von Stadtplänen versehen waren. Die Karten waren urheberrechtlich geschützt und die Rechteinhaber mahnten ab – erfolgreich. In eine andere Falle tappten Firmen, die individuelle Musik für ihre Telefonwarteschleifen einsetzen wollten und übersahen, dass dafür Gema-Gebühren fällig sind.

Freie Inhalte bieten sich an, haben aber auch Kleingedrucktes

Angesichts solcher Stolpersteine sowie allgegenwärtiger und kostspieliger Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts tun Existenzgründer also gut daran, von Anfang an auf die rechtlich einwandfreie Nutzung von Bildern, Texten, Musik und anderen kreativen Werken zu achten. Hier kommen freie Inhalte ins Spiel, die im Internet in sozialen Multimedia-Netzwerken (z.B. Flickr, Youtube), in der Wikipedia oder auf anderen speziellen Portalen zu finden sind. Sie sind häufig kostenlos erhältlich und auch eine kommerzielle Nutzung ist oft erlaubt. Die Nutzungsrechte sind im Detail aber erst durch die jeweilige Lizenz geregelt und Unternehmer sollten diese auch unbedingt lesen.

Ein gutes Beispiel sind die populären Lizenzen der Vereinigung „Creative Commons". Sie unterscheiden zwischen sechs Arten der Nutzung. Dabei muss z. B. der Name des Urhebers nach seinen Regeln genannt werden, Inhalte dürfen aber nicht immer bearbeitet werden und wenn doch, dann müssen sie danach auch Anderen zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.

Drei Beispiele für die legale Nutzung

Für die kundenfreundliche Wegbeschreibung mit Anfahrtsskizze gibt es eine beliebte und gute Alternative zu Google Maps und Co. Es darf das freie und gute Kartenmaterial von „Open Street Maps" benutzt werden, aber die Nennung der Quelle, ein Hyperlink zu dieser und die Angabe der Lizenz sind Pflicht.

Ohrenfreundliche Warteschleifenmusik ohne Gema-Zwang gibt es zwar selten kostenlos, aber durchaus günstig. Je nach Anbieter kann man schon für weniger als 50 Euro eine passende Melodie erwerben. Auch für andere Anlässe mit öffentlicher Aufführung von Musik – etwa für die Party zur Neueröffnung der eigenen Existenzgründung – kann man so unbürokratisch an legale Musik gelangen.

Der Aufwand für die Suche nach kostenlos und kommerziell nutzbaren Bildern hängt vom gesuchten Motiv ab. So bietet etwa Googles erweiterte Bildersuche die Anzeige kommerziell verwertbarer Bilder an (Beispiel: Shopping). Für speziellere Motive und Themen gibt es eigene Portale wie das populäre Pixelio mit kommerziellen Nutzungsrechten. Für beide Angebote gilt: Nicht auf die Suchfunktion verlassen, sondern die Lizenz des gewünschten Bildes noch einmal prüfen. Wer es noch spezieller braucht, Profi-Bilder sucht oder keine Quellen am Foto nennen möchte, der muss dann doch in die Tasche greifen und kann sich bei Fotodiensten wie istockphoto.com umsehen.

Übrigens: Auch vermeintliche Standardtexte auf anderen Webseiten wie AGB, Nutzungsbedingungen oder andere Belehrungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach kopiert werden. Hier holt man sich besser eine juristische Beratung und formuliert danach eigene Texte.

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