Einsparung bei Förderung – Tipps für zukünftige Gründer

Veröffentlicht: 21.12.2011 | Geschrieben von: Judith Burger | Letzte Aktualisierung: 21.12.2011

1. Beantragen Sie so schnell wie möglich Ihre Förderung. Entscheidend ist das Gründungsdatum, also die Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte die folgenden Tipps beachten:

2. Die Arbeitsagenturen werden aktiv nach Ablehnungsgründen suchen, um die Sparziele (Budgetkürzung um 74 Prozent) zu erreichen. Ganz wichtig: Vermeide jeden formalen Fehler und überzeuge das Amt von deinem Gründungsvorhaben.

3. Ein überzeugender Businessplan beweist, dass du nach einer überschaubaren Zeit von den selbständigen Einkünften leben kannst. Plane jedoch nicht zu optimistisch, sonst denkt die Arbeitsagentur, dass du keine Förderung nötig hast.

4. Gib nicht gleich auf, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Du kannst immer noch Widerspruch einlegen. Viele Arbeitsagenturen werden zunächst ablehnen und hoffen, dass nur ein Teil der Betroffenen Widerspruch einlegt.

5. Der Gründungszuschuss wird für das Amt zur Ermessensleistung. Schwindet das vorgesehene Budget, müssen Anträge abgelehnt werden, bis wieder neue Mittel zur Verfügung stehen. Wer zum richtigen Zeitpunkt gründet, verbessert seine Chancen.

6. Jeder Businessplan bedarf einer fachkundigen Prüfung. Durch das Ermessensprinzip wird es dabei regionale Unterschiede geben: Die eine Arbeitsagentur legt auf bestimmte Aspekte Wert, die in einer anderen Region eher schädlich sind. Nur erfahrene Existenzgründungsberater kennen die Verhältnisse vor Ort und sind mit allen Formalitäten vertraut. Vorsicht bei der Beratung durch Steuerberater: Eine Studie ergab, dass viele Arbeitsagenturen hier Interessenkonflikte vermuten.

7. Erhälst du wenig oder keinen Gründungszuschuss, nutze Mikrokredite. In der ersten Stufe gibt es zwar „nur" einige tausend Euro, bei zuverlässiger Rückzahlung sind dann aber bis zu 20.000 Euro möglich. Deutlich aufwändiger ist dagegen das Beantragen eines von der KfW geförderten Darlehens.

8. Um Gründungszuschuss zu erhalten, musst du fünf Monate vor Auslaufen des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs gründen, also nach sieben Monaten Arbeitslosigkeit. Beginne früh mit den Vorbereitungen. Notfalls solltest du den Bezug des Arbeitslosengelds einige Zeit ruhen lassen.

9. Die Basisförderung (Arbeitslosengeld + 300 Euro Pauschale) läuft künftig nur noch über sechs statt neun Monate. Reicht dein Gewinn danach schon zur Deckung des Lebensunterhalts? Akquiriere besser schon vor der Gründung, so kannst du bereits im ersten Monat Rechnungen stellen.

10. Wer sich beraten lässt, ist erfolgreicher und erreicht schneller den Break-even. Deshalb unterstützt der Staat das Gründercoaching mit einer Vielzahl von Programmen und übernimmt 50 bis 90 Prozent der Kosten. Voraussetzung dafür ist die Bewilligung des Gründungszuschusses.

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