Fest angestellt UND selbstständig – geht das?

Veröffentlicht: 23.12.2011 | Geschrieben von: Judith Burger | Letzte Aktualisierung: 23.12.2011

1. Beachte das Wettbewerbsverbot! Mache deinem Arbeitgeber mit dem Zweitjob keine Konkurrenz - er darf diesen sonst verbieten.

2. Verausgabe dich nicht! Wer im Zweitjob selbstständig ist, darf dort arbeiten, so lange er will (Angestelltenverhältnisse dagegen sind zeitlich reguliert). Wenn du allerdings im Nebenjob bis zur Erschöpfung arbeitest, darf dein Chef diesen wegen negativer Beeinflussung des Hauptjobs verbieten.

3. Trenne beruflich und beruflich! Erledige nichts aus dem Zweitjob in der Arbeitszeit des Hauptjobs – auch wenn es nur die Beantwortung einer Email ist. Du riskierst eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

4. Urlaub ist für die Erholung da! Der Urlaub aus dem Angestelltenverhältnis muss einer bleiben – es ist sogar gesetzlich verboten, dass Arbeitnehmer einer „dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit" nachgehen.

5. Krank heißt krank! Bist du im Hauptjob krank geschrieben, dürfst du nicht mit Arbeiten aus dem Zweitjob deinen Heilungsprozess verzögern. Ein Fitnesstrainer darf in der Zeit seiner Krankschreibung wegen eines Beinbruchs auf keinen Fall zum Umzugshelfer werden. Es spricht aber wohl nichts dagegen, wenn er als freier Journalist einen Artikel für eine Sportzeitschrift verfasst.

Diese und mehr Tipps findest du im Ratgeber zum Thema: „Selbstständigkeit in Teilzeit" von Andreas Lutz und Nadine Luck.

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