Kann ein StartUp als Verein beginnen?

Veröffentlicht: 25.04.2012 | Geschrieben von: Judith Burger | Letzte Aktualisierung: 25.04.2012

Wie lassen sich wirtschaftliche Zwecke darstellen? Steiger führt weiterhin aus: Wenn Vereinsmitglieder für ihre Vereinsarbeit Löhne erhalten, dann handelt es sich um „wirtschaftliche, geldwerte Vorteile“. Anders sieht es aus, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen von Dritten geht: „So wäre es beispielsweise möglich, einen Verein zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmensgründern ins Leben zu rufen. Es wäre aber nicht möglich, einen Verein zwecks eigener Unternehmensgründung zu errichten.“ Als kaufmännisch geführtes Gewerbe mit Handelsregistereintrag darf ein Verein geführt werden, wenn er auf diesem Weg ideelle Hauptzwecke erreicht. Wenn es nämlich darum geht, für einen ideellen Zweck finanzielle Mittel zu erwirtschaften. Martin Steiger führt dazu folgendes Beispiel an: So dürfte ein Verein zur Mittelbeschaffung für den ideellen Hauptzweck einen Restaurantbetrieb führen und dort seinen Mitgliedern einen Rabatt auf Getränke und Speisen gewähren.

Wer bei einer geplanten Gründung unsicher ist oder beispielsweise einen Verein gründet, um einer Idee zum Erfolg zu verhelfen, sollte sich also unbedingt rechtlich beraten lassen.

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