Gebrauchte Downloads günstig kaufen dank US-StartUp

Veröffentlicht: 04.09.2012 | Geschrieben von: Franziska Henkel | Letzte Aktualisierung: 04.09.2012
Gebrauchte Downloads günstig kaufen dank US-StartUp

Früher verkaufte man alte Schallplatten und gebrauchte CD´s im Internet. Mit digital erworbenen MP3-Dateien ließ sich bislang im Internet kein Geld machen. Mit dem US-StartUp ReDigi soll sich dieser Zustand ändern. Das StartUp möchte benutzte MP3-Dateien, für knapp die Hälfte des Apple iTunes-Preises verkaufen.

Doch wie kann der Verkauf von digitalen Daten funktionieren? Laut dem US-StartUp wird die Originaldatei des Anbieters vor dem Verkauf durch eine spezielle Software überprüft und nach der Transaktion von dem Gerät des Verkäufers gelöscht. Somit soll verhindert werden, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die Musik gleichzeitig nutzen können. Ob es gelingt mit dem, ursprünglich fürs Online-Banking entwickelten Programm, zu verhindern, dass die Datei nie auf zwei Speichermedien verbleibt, ist unklar. Schließlich ist der Prozess nicht so einfach, als wenn eine gebrauchte CD den Eigentümer wechselt.

Durch dieses Prinzip kann es außerdem passieren, dass gefragte Musikstücke lediglich einmal vorhanden und nach einer erfolgreichen Transaktion ausverkauft sind. Derzeit bietet ReDigi nur Musikstücke an, die auch im iTunes Store zu finden sind, nur eben für einen geringeren Preis – dafür benutzt. Den Gewinn des Geschäftes des US-StartUp ReDigi sollen sich die Betreiber mit dem Verkäufer sowie dem Künstler teilen.

Das Konzept stößt in der Musikindustrie, wie zu erwarten war, auf wenig Gegenliebe. Eine Unterlassungsaufforderung des Verbandes der US-Musikindustrie RIAA sei bereits auf dem Weg zum US-StartUp. Noch einen Schritt weiter geht die Plattenfirma Capitol Records, beim Streit ums digitale Eigentum, die eine Klage gegen das Jungunternehmen eingereicht hat. "Auch wenn ReDigi seinen Dienst als Äquivalent eines Ladens für gebrauchte Platten bewirbt, ist diese Analogie nicht anwendbar: Second-Hand-Plattenläden fertigen keine Kopien an, um ihre Verkaufsstände zu füllen", heißt es in der Klageschrift von Capitol Records.

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