Worauf Unternehmensgründer bei der Gründung von Copycats achten müssen

Veröffentlicht: 19.04.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 19.04.2013
Worauf Unternehmensgründer bei der Gründung von Copycats achten müssen

Vorteile der Copycats für Unternehmensgründer

Für Existenzgründer hat die Gründung eines Copycats viele Vorteile. Statt sich neue Innovationen zu überlegen, kann auf bestehende Ideen zurückgegriffen werden, die dann ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Das abgeschaute Konzept hat sich am Markt bereits bewährt, sodass Strategien und Vergleichszahlen bereits vorliegen und auch die Entwicklungsschritte absehbar sind. Copycats verstehen sich dabei keineswegs als Klon des Vorbilds, sondern nehmen dieses lediglich als Vorlage, die mit eigenen Ideen verändert oder verbessert wird.

Rechtliche Grundlagen für Copycats

Die rechtlichen Grundlagen für die Gründung von Copycats unterscheiden sich nicht von denen anderer Unternehmensgründungen. Gewählt werden muss eine für das Unternehmen passende Rechtsform, wobei nicht außer Acht gelassen werden sollte, welche Haftung sich aus dieser insbesondere für den Unternehmensgründer ergibt. Je nach Branche müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Registrierung in Handelsregistern, bei der IHK oder bei anderen Registrierungs- und Aufsichtsbehörden beachtet werden. Auch Formalien wie Pflichtangaben auf dem Firmenbriefpapier, im elektronischen Geschäftsverkehr und auf der Unternehmenshomepage, passende AGB, ein rechtssicheres Impressum und gegebenenfalls andere rechtliche Belehrungen, wie zum Beispiel eine Widerrufsbelehrung, dürfen nicht vergessen werden.

Das Kopieren der Geschäftsidee an sich stellt keinen Rechtsverstoß dar, denn Geschäftsideen sind in Deutschland, und auch im Ausland nicht schutzwürdig. Aus diesem Grund fallen Geschäftsideen weder unter das Urheberrecht noch unter andere Schutzrechte. Das Kopieren einer Geschäftsidee ist somit erlaubt.

Schutzrechtsverletzungen vermeiden

Copycats müssen bei der Unternehmensgründung dennoch darauf achten, keine Lizenzrechte oder Nutzungsrechte bestehender Unternehmen zu verletzen. Vor allem auf die Urheberrechte und Markenrechte muss schon vor der Unternehmensgründung geachtet werden, um rechtliche Streitigkeiten und Abmahnungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Der Name des Copycats sollte sich deutlich von dem des Originals unterscheiden, um Verwechslungen auszuschließen und Markenrechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch die Gestaltung der Homepage, das heißt Aufbau, Inhalt, Layout, Farbwahl und Ähnliches sollte sich deutlich vom Original abheben, da zum Beispiel bei Content oder Layout schlimmstenfalls Urheberrechte verletzt werden können. Die Verletzung der Schutzrechte des Originals durch die Gründung eines Copycats sollte auf jeden Fall ausgeschlossen werden, da andernfalls hohe Schadenersatzforderungen drohen.

Fazit zu rechtlichen Grundlagen bei Copycats:

Das Kopieren einer Geschäftsidee zur Gründung eines eigenen Start-Ups ist grundsätzlich erlaubt und bietet Unternehmensgründern viele Vorteile, da sie sich am Konzept des Vorbilds orientieren können. Die Unternehmensgründung unterscheidet sich nicht von der Gründung anderer Unternehmen, allerdings muss bereits bei der Gründung des Copycats darauf geachtet werden die Schutzrechte der bestehenden Firmen nicht zu verletzen, da sonst hohe Schadenersatzforderungen drohen. Beim Kopieren einer Geschäftsidee sollten Unternehmensgründer eigene Ideen einbringen und Alleinstellungsmerkmale ausbilden, um sich deutlich vom Original zu unterscheiden.

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