Blick in die Zukunft

Wieso das französische Retourenvernichtungsgesetz ein Vorbote für Deutschland sein kann

Veröffentlicht: 31.07.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 31.07.2019
Elektromüll

Seit einem Vorstoß der Grünen im Juni zum Verbot der Vernichtung von retournierten Waren, herrscht Unklarheit darüber, wie eine solche Regulierung in Deutschland aussehen könnte. Beim Blick in die europäische Glaskugel könnte dem grübelnden Online-Händler der französische Élysée-Palast erscheinen. Denn in Frankreich wurde diesen Monat ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vernichtung von Retouren verhindern und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft stärken soll. Ende September wird der Entwurf im französischen Parlament diskutiert. 

Es ist wahrscheinlich, dass eine mögliche französische Regelung des Umgangs mit retournierten Waren eine deutsche Gesetzgebung beeinflusst. Schließlich waren schon die Forderung der Grünen und die anschließenden Pläne des Bundesumweltministeriums eine Reaktion auf den ersten Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aus Frankreich. Daher sollte man in Deutschland auch weiterhin ganz genau beobachten, was unsere südwestlichen Nachbarn beschließen.

Umfassende Kennzeichnungspflicht, erweiterte Herstellerverantwortung, verbotene Vernichtung

Der französischsprachige Gesetzentwurf behandelt mehrere Ebenen, die die Kreislaufwirtschaft berühren. Zuerst sollen Hersteller dazu verpflichtet werden, die einzelnen Bestandteile ihrer Produkte zu kennzeichnen, insbesondere welche Teile wiederverwertet werden können und müssen. Elektro-Geräte müssen mit Informationen zur Reparaturfähigkeit ausgestattet werden. Alle Waren brauchen Hinweise darauf, wie die Bestandteile im Abfall sortiert werden müssen. Dienstleister, die alte Geräte reparieren, sollen verpflichtend immer auch Ersatzteile anbieten, die bereits benutzt wurden. Zudem wird vorgeschlagen, dass neue Produkte künftig aus einer Mindestmenge an recyclebaren Materialien bestehen sollen.

Online-Händler sollen retournierte oder unverkaufte Ware nicht zerstören dürfen, mit Ausnahme von Lebensmitteln. Marktplätzen kommt hier laut Entwurf eine Aufsichtspflicht für solche Güter zu, die über sie verkauft wurden. Durch eine erweiterte Verantwortung von Herstellern und Händlern für die Produkte, sollen diese in die Pflicht genommen werden, Retouren kostenlos anzunehmen, wiederzuverwenden und auch ökologische Ausgleichszahlungen zu leisten. 

Große Ziele, hohe Strafen, mehr Nachhaltigkeit? 

Der Gesetzentwurf sieht also vor, ausgeweitete Konsumenteninformationen mit einer höheren Haftbarkeit von Online-Händlern und Marktplätzen zu kombinieren. Dies geschieht als Teil des “Fahrplans für die Kreislaufwirtschaft”, eines großen Projekts für mehr Nachhaltigkeit, der unter anderem vorsieht, dass in Frankreich bis 2025 alle Kunststoffe recycelt werden. Für Verstöße gegen das Gesetz sieht der Entwurf teilweise Strafen in Höhe von bis zu 3.000 Euro für natürliche und bis zu 15.000 Euro für juristische Personen vor. Französische Verbände kritisieren an dem Gesetz, dass es zwar Ziele zum Recycling setzt, allerdings nicht das Problem des zu hohen Kunststoffverbrauchs angeht.

In Deutschland wird laut einer Studie der Universität Bamberg jedes sechste im Internet bestellte Paket zurückgeschickt, vier Prozent dieser Rücksendungen würden vernichtet. Nachdem die Grünen sich bereits im Juni ein Beispiel an den französischen Plänen genommen haben, ist vermutlich künftig kein Blick in die Sterne notwendig, um die Entwicklungen beim Umgang mit Retouren abschätzen zu können, sondern bloß ein Blick nach Paris. 

Eine englischsprachige Analyse des Gesetzentwurf von Hong Kong Means Business findet sich hier.

Kommentare  

#2 Hartmut 2021-05-25 14:28
Ich als Online-Händler sehe es als kontraproduktiv an, das Widerrufsrecht abzuschaffen. Zielführender wäre eine Verpflichtung der Onlinehändler, keine kostenfreie Rücksendungen oder anderweitige Kompensation der Kosten anbieten zu dürfen. Alleoine die Gefahr auf ewentuellen Rücksendekosten "sitzen" zu bleiben wird ausreichend Kunden zu wenigsten minimalen Nachdenken bewegen.
allerdings ist mir die Gefahr bewust, das das Nachden auch zu kriminellen Handlungen führen wird, in dem Ware beschädigt wird um dann die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen.
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#1 sandra 2019-08-01 17:05
Das Problem ist ein ganz anderes! Es sind die Verbraucher!

1. kaufen, Widerrufen und die widerrufenen Sachen halb kaputt zurückschicken, so dass eine Reperatur entweder unmöglich oder zu teuer ist

2. Wenn ein Käufer retournierte Ware erhält hangelt es negative Bewertungen, Mangelrügen oder widerrufe. Käufer wollen keine Ware die bereits retourniert wurde

Lösung: Widerrufsrecht abschaffen und Hürden für unsinnige Reklamationen erhöhen.
Das wäre nachhaltig und umweltschonend.
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