E-Rechnung

Mit der Einführung der E-Rechnung stehen für Online-Händler in Deutschland bedeutende Veränderungen im Bereich der Rechnungsstellung an. Denn die Pflicht zur digitalen Rechnungsstellung, welche bereits im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen galt, betrifft ab 2025 auch den B2B-Sektor. Doch was bedeutet E-Rechnung genau, welche gesetzlichen Anforderungen gibt es, und welche Vorteile ergeben sich für den Online-Handel?

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die nicht in Papierform, sondern digital übermittelt und verarbeitet wird. Sie enthält dieselben Informationen wie eine herkömmliche Rechnung, wird jedoch in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt, das eine automatische und effiziente Verarbeitung ermöglicht. Wichtig hierbei: Eine PDF-Datei allein zählt nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen, sondern es muss ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung verwendet werden.

Gesetzliche Grundlagen der E-Rechnung

Seit dem 27. November 2020 ist die E-Rechnung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung in Deutschland verpflichtend. Diese Pflicht betrifft auch viele Online-Händler, die im B2B- oder B2G-Geschäft tätig sind. Die Umstellung auf elektronische Rechnungen wird auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2014/55/EU gefördert und soll mittelfristig den Standard in ganz Europa darstellen.

Die Zukunft der Rechnungsstellung im Online-Handel

Die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance für Online-Händler, ihre Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken und den Service gegenüber Geschäftspartnern und Kunden zu verbessern. Wer frühzeitig auf die elektronische Rechnungsstellung umstellt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und seine Effizienz steigern.