DSGVO

Behörde hat „nicht die nötige Durchsetzungskraft“ gegen Facebook

Veröffentlicht: 26.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Schlafender Beamter

Facebook und der Datenschutz – das ist eine scheinbar nicht enden wollende Konfliktsituation. Eine Besserung scheint auch nicht in Sicht zu sein. Einer der Gründe ist auf den gewählten Sitz des Unternehmens in Europa zurückzuführen, wohinter eine klare Taktik steckt.

In Frankreich und Deutschland würde es Facebook an den Kragen gehen

So suchten sich unter anderem Amazon mit Luxemburg und diverse Online-Casinos mit Malta oder Gibraltar gezielt kleine Länder als Sitz heraus, die in puncto Datenschutz oder Steuern als liberal gelten. Auch Facebook’s Wahl ist nicht grundlos auf das kleine Irland gefallen. Durch das sog. One-Stop-Shop-Prinzip in der DSGVO sollen sich Unternehmen, die Niederlassungen in mehreren EU-Staaten haben und dort Daten verarbeiten, bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung nur an die Aufsichtsbehörde an ihrem Hauptsitz wenden können. In Irland weigert sich die Datenschutzaufsichtsbehörde jedoch bereits seit Jahren, die Problematik Facebook anzugehen. 

„Da fehlt es an politischem Willen”

Die besten und schärfsten Datenschutzregeln nützen nichts, wenn sich zum einen niemand daran hält und zum anderen keiner die Verstöße verfolgt. Katarina Barley, die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, verliert nun die Geduld bei der Verfolgung von Facebook’s Datenschutz-Verstößen. Sie zweifelt die nötige Durchsetzungskraft der irischen Datenschutzbehörde an, wie Golem berichtet. Die DSGVO sei eine „riesige Errungenschaft, mit der die Bürger Kontrolle über ihre Daten gewinnen”, so die ehemalige Justizministerin der Bundesrepublik. Dass sich große Tech-Konzerne wie Facebook darüber hinwegsetzen und dafür bisher nicht belangt werden können, sei höchst problematisch.

Als Chance für mehr Datenschutz im Hause Zuckerberg schlägt sie eine gesamt-europäische Lösung vor. Auch die Schaffung einer europäischen Behörde zu diesem Zweck sei eine gute Idee. Damit bezieht sie sich auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber. Dabei haben beide auch die drastischen Bußgelder im Hinterkopf, die im Falle von Facebook schwindelerregende Höhen erreichen können.

Keiner entkommt der DSGVO!?

Warum ist der lasche irische Umgang mit der DSGVO überhaupt möglich, wo Irland doch ebenfalls die DSGVO befolgen muss? Die DSGVO regelt zwar zunächst einen rechtlichen Rahmen mit den speziellen Befugnissen und Sanktionsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden. In der Umsetzung sind die Mitgliedstaaten jedoch durch sog. Öffnungsklauseln an vielen Stellen frei, womit die Vollharmonisierung des Datenschutzes in Europa (noch) ein Traum ist. Im Zuge der Evaluation der DSGVO in diesem Jahr könnte daher auch die Schaffung einer europäischen Datenschutzagentur oder -behörde auf der Agenda stehen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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