Fehlende Marktabdeckung

Kontovergleich von Check24 offline – Stiftung Warentest springt ein

Veröffentlicht: 19.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.04.2021
Münzreihen vor Finanz- und Bankkonzept

„BaFin untersagt Versicherungsgeschäft von Check24”; Jubiläumsdeals, die gegen das Rabattverbot in der Versicherungsbranche verstoßen; Abmahnungen wegen Dieselklagen oder gleich die Gründung einer eigenen Bank – an Schlagzeilen mangelte es bei Check24 noch nie. Erst zu Beginn des Jahres berichtete der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) über einen (weiteren) Streit zwischen den Verbraucherschützern und dem Vergleichsportal. In der neuesten Auseinandersetzung geht es um den angebotenen Kontovergleich, den Bankkunden über das Portal durchführen konnten.

Unabhängiger und kostenfreier Vergleich bei Check24 nicht gewährleistet

Die Einschätzung zum Check24-Kontenvergleich lautet: Mangelhaft und unzureichend, denn das Portal, das eigentlich eine europäische Richtlinie (die Zahlungskontenrichtlinie) für mehr Transparenz und Verbraucherinformation beim Abschluss eines Girokontos umsetzen sollte, war ungeeignet. Es erfüllte trotz Zertifikat vom TÜV Saarland schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen, nach denen Verbraucher umfassende, unabhängige und transparente Vergleiche von Girokonten erhalten sollen. Wie der vzbv berichtet, ist der Kontovergleich nun endgültig offline. Dabei erweitert die Meldung noch einmal die Gründe, die zur Abmahnung führten. Unter anderem seien nicht alle Kontomodelle für den Vergleich herangezogen worden. Des weiteren seien die Informationen teilweise veraltet gewesen und der Suchfilter nicht immer funktionstüchtig.

Stiftung Warentest springt kurzfristig mit kostenlosem Kontenvergleich ein

Bis die Bundes­regierung über die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungen (BaFin) ein Vergleichsportal voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2022 anbieten kann, stellt zumindest interimsweise die Stiftung Warentest einen Kontovergleich kostenfrei zur Verfügung. Sonst bietet die Stiftung Warentest ihre Testergebnisse überwiegend gebührenpflichtig an. Weil die europäischen Vorgaben einen kostenfreien Vergleich gewährleisten wollen, muss auch dieser ohne Kosten angeboten werden. Die Warentester unter­suchen und vergleichen laufend die Konditionen von mehr als 130 Geld­instituten. Vor allem an der Höhe der Kosten soll der Vergleich gemessen werden, wobei fünf Euro monatlich die Höchstgrenze darstellen soll.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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