Datenschutz-Newsflash

Das Fax ist nicht mehr DSGVO-konform

Veröffentlicht: 12.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Büro versinkt in Papierberg

In unserem Newsflash informieren wir kurz und bündig über rechtliche Neuigkeiten. Diese Woche geht es um den Datenschutz.

Kein flächendeckendes Internet, Chaos im Homeschooling oder ein Fax vom Geschäftspartner. Was das Thema Rückschritt angeht, liegt Deutschland ganz weit vorn. Nun könnte die Digitalisierung noch einmal einen ganz unerwarteten Schub bekommen. Wo der Datenschutz sonst ein Hinderungsgrund ist und die Digitalisierung behindert, könnte sie beim Fax gerade das Zünglein an der Waage sein.

Zuletzt wurde das Fax bundesweit belächelt, als es für die regelmäßige Meldung der Corona-Infizierten durch die Gesundheitsbehörden das Mittel der Wahl war. In Behörden ist das Fax aber auch sonst noch gerne genommen. Genau das kritisiert jetzt die Bremer Datenschutzbeauftragte. Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, in dem Falle Gesundheitsdaten, sei gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. Hier ist nicht das Fax an sich das Problem und dass die Nachricht offen sichtbar beim Empfänger ankommt. Grund seien technische Änderungen in den Telefonnetzen, nach denen keine exklusiven Leitungen mehr genutzt werden und somit ein Zugriff Dritter möglich ist. Zudem werden oft Systeme genutzt, die ankommende Faxe automatisiert in eine unverschlüsselt E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weiterleiten.

Die Lösung sieht die Datenschutzbeauftragte in Ende-zu-Ende verschlüsselten E-Mails oder in der herkömmlichen Post – aber bitte keine Postkarte.

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Datenschutzverstoß kann weitreichende Konsequenzen haben. Neben dem Imageschaden sind Abmahnungen der Konkurrenten oder Verbände, Bußgelder durch die Behörden und Schmerzensgelder durch die Betroffenen möglich. So war es ziemliches Pech für ein Unternehmen, dass auch einen Rechtsanwalt in seinem E-Mail-Verteiler hatte, für dessen Zusendung der elektronischen Werbung aber wie so oft keine Einwilligung vorlag. Besagter Rechtsanwalt forderte neben der Unterlassung weiterer Werbe-E-Mails auch ein Schmerzensgeld von 500 Euro. Das Amtsgericht lehnte zunächst einen Schmerzensgeldanspruch ab, da ein Schaden nicht ersichtlich gewesen sei. Die Frage muss nun aber wohl oder übel vom EuGH entschieden werden, denn eine klare Rechtsprechung existiert bisher nicht. 

Wann kann ein Datenschutzbeauftragter abberufen werden?

Eine weitere Anfrage wird der EuGH auch bald wegen einer anderen Thematik erhalten: Muss für die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiger Grund vorliegen, etwa wie bei einer Kündigung? Das regelt das deutsche Datenschutzrecht zwar, widerspricht damit aber dem europäischen Recht. Der Datenschutzbeauftragte darf laut DSGVO von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter nicht einfach abberufen oder benachteiligt werden. Einen besonderen Grund setzt die DSGVO aber nicht voraus.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#3 Ingo Scharp 2021-05-15 15:02
Der wilde Westen bleibt doch eh bestehen. So viel Mails, die wir für Coronatests erhalten haben und alle samt aus Deutschland spricht die Wahrheit. Und auch eine Anfrage beim Händlerbund, wie man dagegen vorgehen kann, blieb unbeantwortet.
So lange es für "Unternehmen" noch lukrativ ist, Daten aus Webseiten vom Impressum in eigene Datenbanken zu kopieren, diese Datenbanken dann legal Verkauft werden können und schließlich die Postfächer der "Empfänger" voll gemüllt werden, wird sich nichts dran ändern.
Wir haben es mal kurz versucht, dagegen an zu gehen. Kostet nur Geld und Nerven.
Das Löschen ist die einfachste Methode, damit um zu gehen.
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#2 Anonymus 2021-05-13 23:06
Wie bereits oben erwähnt arbeiten professionelle Werbefirmen mit einer ausländischen Publikationshaf tung z.B. Newsletter Broker.
Das Thema ist schon sooo alt.

Auch senden noch die meisten Ihre EMails inkl der Anhänge unverschlüsselt durch die Gegend.
Aber Danke - ich habe die ganze Zeit darauf gewartet das meine Regierung mich darüber aufklärt. * lach
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#1 KKK 2021-05-12 15:13
Scherzensgeld für emails und Faxe, für die man keine Einwilligung erteilt hat, klingt ja erst mal wie eine smarte Idee. Nur die meißten dieser Faxe / emails kommen aus dem Ausland. Selbst wenn der EuGh für diesen Weg grünes Licht gibt sehe ich keine Verbesserung für dieses Problem. Niemand auch kein Rechtsanwalt wird sich die Mühe machen das im Ausland nachzuverfolgen . Wegschmeißen und löschen ist also nach wie vor die beste und billigste Alternative. Übrig bleiben nur wieder die paar Inlandshändler die vielleicht nur vergessen haben was in der Datenbank zu löschen, also wieder die kleinen Firmen über die sich die Rechtsanwälte dann her machen können um abzusahnen. Diese Angelegenheit an den EuGh zu übergeben oder überhaupt rechtlich aufzuwerfen ist also nur wieder eine neue Abzockmasche der Anwaltsindustri e...
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