„Unangemessen unter Druck gesetzt”

Europäische Verbraucherorganisation legt Beschwerde gegen WhatsApp ein

Veröffentlicht: 14.07.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.07.2021
WhatsApp Logos unter Lupe und auf diversen Bildschirmen

In vielen Fällen gilt ja die Methode Friss oder stirb! Wer etwas gegen Amazon hat, meldet sich dort nicht an. Wer etwas gegen das Internet an sich hat, kommt mehr oder weniger ohne Probleme darum herum. So müsste es doch auch bei WhatsApp sein, denn wer mit den Datenschutzpraktiken nicht einverstanden ist, muss die App nicht zwangsweise nutzen. Tatsächlich ist es aber gut und richtig, dass es Organisationen gibt, die sich trotzdem gegen unfaire Praktiken und Geschäftsmodell richten und so für mehr Scherheit für User sorgen. So auch die European Consumer Organisation (kurz: BEUC), die sich WhatsApp nach der jüngsten Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nun ebenfalls zur Brust nehmen will.

Benutzer werden unfair unter Druck gesetzt

Die Europäische Verbraucherorganisation hat in dieser Woche zusammen mit einem Teil ihrer Mitglieder gegen WhatsApp eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der Verbraucherbehörden eingereicht. Mehrfache Verletzung der EU-Verbraucherrechte lautet der Vorwurf. Stein des Anstoßes waren dabei die zuletzt von WhatsApp novellierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen, die der Nachrichtendienst gegenüber seinen Nutzer aufstellt. Zwar sollten diese angeblich nicht zur Zustimmung gezwungen werden, sondern können angeblich die App weiterhin nach den alten Bedingungen nutzen.

„Unangemessen unter Druck gesetzt” trifft es jedoch wohl eher, wenn es nach dem Urteil der Europäischen Verbraucherorganisation geht. Denn obwohl der User die Zustimmung überspringen kann, erhält er nichtsdestotrotz weiterhin aggressive, hartnäckige und aufdringliche Popup-Nachrichten, die die Benutzer letztendlich dazu drängen, die Richtlinienaktualisierungen von WhatsApp doch entnervt zu akzeptieren. Vor allem die Angst, dass die App-Funktionalität ansonsten eingeschränkt wird, verleitet viele zur Zustimmung ins Blaue hinein. Das verstoße gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Neue Regeln undurchsichtig und intransparent

Gegenstand der Beschwerde sind auch die wenig überraschend undurchsichtigen und bewusst vage formulierten neuen Bedingungen. Es sei für Verbraucher nicht nachvollziehbar, welche Folgen die Änderungen haben, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung der Daten an Facebook. Dies ist bereits ebenfalls Gegenstand der Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gewesen. Faktisch werden die Nutzer dazu gedrängt, Bestimmungen zu akzeptieren, die sie nicht verstehen. Die Verbraucher wissen nicht, was sie tatsächlich akzeptieren, so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. WhatsApp hätte die Art der Änderungen in einfacher und verständlicher Sprache erklären müssen, so die Forderung. Daher sei nun schnelles Handeln und eine enge Zusammenarbeit gefragt.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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