Nochmal davon gekommen… vorerst!

Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp vorerst nicht gestoppt

Veröffentlicht: 20.07.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.07.2021
Menschen vor WhatsApp- und Facebook-Logo

Erst vergangenen Mittwoch haben wir berichtet, dass die Europäische Verbraucherorganisation gegen WhatsApp Beschwerde eingereicht hat. Mehrfache Verletzung der EU-Verbraucherrechte lautet der Vorwurf, denn die zuletzt von WhatsApp novellierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen seien intransparent und die abgenötigte Zustimmung setze die Nutzer unangemessen unter Druck. 

Datenaustausch bleibt vorerst unreguliert

Dieser Datenfluss zwischen WhatsApp und Facebook war zuvor auch Gegenstand einer Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der die Verfügung als letzte große Handlung vor seinem Ausscheiden aus dem Amt in die Wege leitete. Seine Bemühungen gegen WhatsApp und Facebook vor dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) scheiterten jedoch.

Zwar stimmt der EDSA der deutschen Auffassung weitestgehend zu und bestätigte erhebliche Widersprüche. Weitere Maßnahmen werden aber vorerst nicht verhängt, um den umstrittenen Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook zu verhindern. Keine Dringlichkeit, so die Begründung. Einzig die federführende irische Datenschutzaufsichtsbehörde (IDPC) wurde angehalten, eine Prüfung vorzunehmen, welche tatsächliche Datenverarbeitung bei Facebook in Bezug auf WhatsApp-Daten stattfindet. Was die Iren in Bezug auf Facebook bisher unternommen haben, sollte jedoch jedem bekannt sein.

„Enttäuschend”

Dass das enttäuschend ist, steht außer Frage. „Das Gremium, das geschaffen wurde, um die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen, verpasst damit die Chance, sich klar für den Schutz der Rechte und Freiheiten von Millionen Betroffenen in Europa einzusetzen”, so der stellvertretende Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kühn. Er spricht sogar von faktischer Ohnmacht gegenüber monopolartigen Anbietern, denn kaum ein anderer Fall hat so ein großes Ausmaß für eine so große Anzahl von Betroffenen. „Dies ist keine gute Nachricht für die Betroffenen und den Datenschutz in Europa insgesamt.“

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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