Neue Nutzungsbedingungen

Falschangaben: PayPal rudert bei Schadensersatzklausel zurück

Veröffentlicht: 12.10.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.10.2022
PayPal-App auf einem Smartphone

Erweiterter Käuferschutz, Gebührenerhöhungen oder immer umfangreichere Texte. Jedes mal, wenn PayPal eine Änderung seiner Regelwerke bekannt gibt, muss ganz genau hingeschaut werden. Und das tut die Branche auch.

Zuletzt machte jedoch eine geplante Klausel die Runde, die PayPal laut Angaben von Reuters Anfang November in die Nutzungsbedingungen aufnehmen wollte.

„In Verbindung mit der Nutzung unserer Websites, Ihres PayPal-Kontos, der PayPal-Dienste oder im Rahmen Ihrer Interaktionen mit PayPal, anderen PayPal-Kunden oder Dritten dürfen Sie keine falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben machen“ soll die geplante neue Klausel in den PayPal-Nutzungsbedingungen laut Heise online lauten. Eine Schadensersatzzahlung von bis zu 2.500 US-Dollar sei die drohende Strafe für einen Verstoß.

Klausel war ein Fehler

Neben den heftigen Reaktionen in den sozialen Medien waren es vermutlich auch die sinkenden Aktienwerte, die letztendlich zu einer Kehrtwende im kalifornischen San José geführt haben. „PayPal verhängt keine Geldstrafen für Fehlinformationen und diese Formulierung sollte nie in unsere Richtlinie aufgenommen werden. Wir entschuldigen uns für die Verwirrung, die dies verursacht hat“, wird ein PayPal-Sprecher von Reuters zitiert.

 „Ein privates Unternehmen kann jetzt entscheiden, dein Geld zu nehmen, wenn du etwas sagst, mit dem sie nicht einverstanden sind. Wahnsinn.“ kommentierte David Marcus, ehemaliger Paypal-Präsident auf Twitter und erhielt Zustimmung von keinem geringeren als Tesla-Chef Elon Musk.

Zuletzt stand PayPal hierzulande in den Schlagzeilen, weil der Retouren-Service eingestellt wird. Ab Ende November können PayPal-Kunden keine Versandetiketten für kostenlose Retouren mehr anfordern oder sich die Kosten für eine Rücksendung erstatten lassen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#3 borderline 2022-10-22 12:40
alle bloss mal nachrechnen was passiert wenn mehrere solche ereignisse zusammentreffen ? stromausfall, geld bei einer zentralbank, regierungswechs el..verstanden? unbedingt für bargeld zahlungsverkehr kämpfen! sich nie diese verantwortung aus der hand nehemn lassen! bravo an die die ihr konto sofort gekündigt haben!
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#2 Vamp Jazzie 2022-10-21 11:34
Ein privates Unternehmen kann jetzt entscheiden, dein Geld zu nehmen, wenn du etwas sagst, mit dem sie nicht einverstanden sind. Wahnsinn.“

Na ja,die Aufregung der Leute ist 100% gerechtfertigt. Es gibt ja Privatunternehm en, die Leute für ihre Meinungen bestrafen.Zwar nicht mit Bußgeldern, aber Kontosperrungen (besonders bei Streamern, die ihr Geld auf Plattformen verdienen) sind auch umoralisch, totalitär und nicht gerechtfertigt.

Ich jedenfalls habe mein PayPal Konto schon gelöscht.
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#1 Stephan 2022-10-13 11:14
Ein handfester Skandal!
Jetzt wo PayPal ertappt wurde und es einen Shitstorm gibt, war es plötzlich ein Fehler. Wer es glaubt wird seelig.
Kleiner Vorgeschmack was uns mit kommenden Zentralbankwähr ungen (CBDC's) blüht.
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