Apple App-Store

Apple bekommt gelbe Karte von EU-Kommission

Veröffentlicht: 06.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Apple App Store

Erst zu Beginn des Jahres hat Apple einen blauen Brief bekommen, weil der iPhone-Hersteller gegen französische Datenschutzgesetze verstoßen hat. Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) sah in Apples Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz über die Informationsfreiheit und machte im Januar bekannt, dass der US-Konzern eine Strafe in Höhe von acht Millionen Euro zu zahlen habe. Nun flattert die nächste Beschwerde ins Haus.

App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter

Die EU-Kommission ist bei ihrer kartellrechtlichen Prüfung auf die vertraglichen Beschränkungen aufmerksam geworden, die Apple App-Entwicklern auferlegt. Entwickler würden, so die Kommission in ihrer Mitteilung aus der vergangenen Woche, daran gehindert, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikabonnements zu niedrigeren Preisen außerhalb der App zu informieren. Vielfach ist es nämlich so, dass Anbieter von Abonnements ihre Kosten für die Nutzung des Apps-Stores mit in die Endpreise einkalkulieren (müssen). Diese fallen im Direktvertrieb logischerweise nicht an, weshalb der Abschluss unmittelbar beim Anbieter günstiger sein kann, als ein In-App-Kauf. Das wiederum wissen Verbraucher aber nicht.

Außerdem erlege Apple den Musikstreaming-Apps seine eigene Zahlungstechnologie für in der App getätigte Kaufvorgänge, sogenannte In-App-Käufe, auf („Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe“).

Apple missbraucht seine marktbeherrschende Stellung 

Die Kommission befürchtet, dass Verbraucher nicht hinreichend darüber informiert werden würden, wo sie alternative Abo-Modelle oder niedrigere Preise für die die Streaming-Dienste erhalten können. Das sei ein Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung, denn die Entwickler seien wegen der großen Reichweite auf die App-Stores für iPhone und iPad angewiesen.

Apple kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie per Beschluss die Verhaltensweise untersagen und gegen Apple eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen. 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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