BVK verklagt Check24: Vergleichsportal soll gegen Wettbewerbsrecht verstoßen

Veröffentlicht: 03.09.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.09.2015

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Klage gegen das Online-Portal Check24 eingereicht. Der Vorwurf: Der Online-Anbieter soll die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht einhalten.

Check24-Werbung: Mann und Frau tanzen vor einem Auto

Bildquelle: Screenshot via Youtube (© Check24)

Check24 bietet einen Preisvergleich für allerlei Dingen, die ein Mensch im Leben so braucht: Versicherungen, Bankkonten, Strom & Gas, Internet und Reisen. Das Portal fällt in jüngster Zeit vor allem durch seine schrille Werbung auf, vor der man sich kaum retten kann. Doch nun hat Check24 Ärger am Hals: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat Klage beim Münchner Landgericht eingereicht. Wie das Handelsblatt berichtet, gehe es dem Verband dabei um die Frage, „ob das Internetportal Check24 zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt.“

Der Vorwurf: Check24 locke Verbraucher „unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals“ an, um dann Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. Dabei halte Check24 nach Ansicht von BVK-Präsident Michael Heinz die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht ein. Die Branche wird seit Jahren stark reguliert, um Verbraucher zu schützen. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, erklärt Heinz.

Check24 soll Verbrauchern "wesentliche Informationen" vorenthalten

Der Verband hatte Check24 erst vor kurzem abgemahnt. Dabei berief sich der BVK auf ein Gutachten des Versicherungsexperten und Rechtswissenschaftlers Professor Hans-Peter Schwintowski. Das Gutachten habe die „Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler“, so der BVK laut Handelsblatt. Bei der Nutzung von Check24 würden dem Verbraucher aber „wesentliche Informationen vorenthalten, die dieser benötige, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.“

Check24 sieht sich derweil im Recht und betont, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nun müssen also die Münchner Richter entscheiden. Für das Handelsblatt sind die Beweggründe des BVK allerdings klar: Versicherungsvermittler haben Angst, dass Internet-Portale wie Check24 ihnen die Kunden wegnehmen – eine Angst, die nicht ganz unbegründet ist: Check24 hat mittlerweile mehr als zehn Millionen Verträge vermittelt und ist damit der größte Anbieter auf diesem Vertriebsweg. Eine Umfrage von YouGov in Zusammenarbeit mit Detecon International habe zudem gezeigt, dass immer mehr Menschen das Internet nutzen, um Versicherungen abzuschließen.

Kommentare  

#3 Bernd Schneider 2015-12-04 01:17
Geht doch garnicht darum sondern eher das Check24 diese auch verkauft bzw, an den Mann bringt. Das selbe wie (finde ich) Produkte wo keiner weis von welchen Händler er dies da kauft?
Check24 ist meines erachtens ziehmlich dreist, es werden übrigens nur Händler verglichen die dafür auch bezahlen auch wieder so ein Ente. Wenn ich vergleiche dann müssten sie es machen wie andere und nicht nur die wo sie abkassieren.

Kann nur jedem raten Finger weg von Check24, ach ja und die Werbung ist auf Hochdeutsch "Scheiße" aber das weiss ja mittlerweile jeder selber.
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#2 Manuela Müller 2015-09-20 08:14
Ich kann auch nicht erkennen, wo solche Vergleichsporta le zu Lasten der Verbraucher gehen soll. Im Gegenteil, Verbraucher können sich hier wirklich "unabhängig" informieren.
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#1 Avenger 2015-09-03 09:01
Zu "Lasten der Verbraucher" ist das sicher nicht....

Habe in letzter Zeit diverse Vergleich dort gemacht, und auch Versicherungen abgeschlossen.

Transparenter kann man sich m.E. nicht informieren.
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