Am 24. Oktober 2015 trat überraschend das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ in Kraft. Damit kommen auf Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, neue Rücknahmepflichten zu. Doch was genau ändert sich? Der Händlerbund hat die Neuerungen, die mit dem Elektrogesetz kommen, in einem Hinweisblatt zusammengefasst:
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Artikelbild Startseite: (Bildquelle Elektrogeräte: Maxx-Studio via Shutterstock)
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