If you copy, copy right(ly)! – Artikelserie zu Produktfotos, Teil 1

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Jan Witzmann | Letzte Aktualisierung: 03.02.2014

Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung von Produktfotos im Onlineshop sind vor allem deshalb ärgerlich, weil entsprechende Verletzungen selten Beträge unter 1.000 € kosten. Im Rahmen unserer Serie zum Thema Produktfotos und Urheberrecht erläutern wir Ihnen die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für die rechtssichere Nutzung von eigenen oder fremden Produktfotos.

Teil 1: Welche Bilder sind überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Ceterum censeo…
Man kann es gar nicht oft genug sagen: Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Deshalb sage ich es gern noch einmal: Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Kaum ein Fotograf kann alle seine Bilder als „Werke“ bezeichnen. Wahrscheinlich keiner. Was sich wie pauschale Kritik anhört, ist durch die (zumindest in künstlerischer Hinsicht) wertneutrale Brille des Urheberrechtsjuristen betrachtet schlicht Realität. Die juristische Rechtfertigung für diese vordergründige Diffamierung lautet wie folgt: Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten „Lichtbildwerken“ einerseits und sogenannten „Lichtbildern“ andererseits. Als Lichtbildwerke qualifizieren sich nur solche Fotografien, bei denen der Urheber durch den gezielten Einsatz seiner persönlichen Ausdrucksmittel das Bild prägt und ihm damit (s)eine persönliche Note verleiht. Dies kann durch die Auswahl des Ausschnitts oder einer bestimmten Perspektive oder Bildauflösung bestimmt werden. Lichtbilder hingegen sind die breite Masse der alltäglichen „Knipsbilder“ und Amateurfotos. Bei diesen wird nur die rein technische Leistung der Bildaufnahme, deren Erbringung grundsätzlich keinerlei besondere Fähigkeiten erfordert, durch den Urheberrechtsschutz honoriert. Der Lichtbilderschutz wurde eingeführt, weil der Gesetzgeber des Urheberrechtsgesetzes die große Zahl der Berufsfotografen nicht in der Ungewissheit lassen wollte, ob sie mit ihren jeweiligen Fotografien tatsächlich Geld verdienen können. Dieses – aus juristischer Sicht – nützliche Hintergrundwissen können Sie jedoch sofort getrost wieder vergessen. Denn: Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Derjenige, der nun darauf spekuliert, dass das Wort „nahezu“ einen Hoffnungsschimmer darstellen könnte, wird wohl sicher gleich enttäuscht werden. Es gibt nämlich wirklich wenige Ausnahmen.

Hier sind zum einen Fälle einer automatisierten Auslösung des Aufnahmevorgangs zu nennen, wie es beim sog. Blitzerfoto der Fall ist. Dabei darf der Begriff „automatisiert“ jedoch nicht missverstanden werden. Denn dies bedeutet nicht, dass immer dann, wenn ein Automat „im Spiel“ ist, kein Urheberrechtsschutz besteht. Passfotos aus dem Automaten sind nämlich ebenso sehr rechtlich geschützt wie Röntgenbilder. Denn bei beiden wird die Aufnahme durch einen Menschen gesteuert.

Ferner besteht auch kein Urheberrechtsschutz für fotografische Aufnahmen, bei denen der Auslöser zwar nicht automatisiert aber auch nicht von Menschenhand bedient wurde. Ein jüngst bekannt gewordener Fall lässt dieses nach Professorengerede klingende Lehrbuchwissen praktisch werden: Der britische Fotograf David Slater hatte nach einer Tour im Sommer dieses Jahres tatsächlich eine Reihe von Aufnahmen im Kasten, die er mangels Urheberrechtsschutz nicht im üblichen Wege zu Geld machen kann. Denn bei diesen in Nord Sulawesi, Indonesien, entstandenen Bildern hatte sich ein Makakenaffe die Kamera des Fotografen geschnappt und sich und seine Artgenossen fotografiert.

©opyright
Der Urheberrechtsschutz für eine Fotografie beginnt spätestens sobald diese vom Fotografen das erste Mal veröffentlicht wird. Eine Registrierung (wie zum Beispiel in bestimmten Fällen in den USA) ist für den Schutzbeginn nach dem deutschen Urheberrecht ebenso wenig nötig wie ein Copyright-Vermerk durch das allseits bekannte „©“. Das Urheberrechtsgesetz enthält solche Anforderungen bewusst nicht, um die Künstler zu schützen. Denn deren Broterwerb soll nicht von aufwändigen Formalien abhängen. Das ist für den Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes misslich. Dadurch wird die Überprüfung, ob dieses überhaupt geschützt ist, deutlich erschwert. Was zum Beispiel im Bereich von Sprachwerken tatsächlich beklagenswert ist, ist jedoch für den Nutzer von Fotografien egal. Denn nochmal: Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Fazit:
Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

 

Kommentare  

#10 Baseline Toner 2011-09-29 13:22
Hallo Herr Witzmann, da nke für die Antwort. Ich habe das auch eher als Frage, als denn Argument gemeint. Ich fand es halt auffällig, dass die Kollegen fast alle Herstellerfotos benutzen. Ihre Antwort zeigt, dass sich die Mehrarbeit beim Selbermachen lohnt.
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#9 Jan Witzmann 2011-09-29 11:56
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Lei der ist Ihre Frage etwas missverständlic h. Fragen Sie nach der Schutzdauer des Urheberrechts an sich (dies wäre interessant, wenn Sie selbst Urheber sind) oder nach der Verjährung von konkreten Ansprüchen des Urhebers gegen einen Verletzer? Ich würde vorschlagen, Sie rufen uns einfach mal an, dann können wir Ihnen Ihre Frage gerne am Telefon beantworten. R echtsanwalt Jan Witzmann
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#8 Jan Witzmann 2011-09-29 11:50
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich hoffe, Sie waren nicht allzu enttäuscht. Aber ich finde wirklich, dass man es gar nicht oft genug sagen kann... Texte sind übrigens auch urheberrechtlic h geschützt ;-) Rechtsanwa lt Jan Witzmann
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#7 uwe 2011-09-28 21:25
Ich habe gelesen das die Verjährung beim Urheberrecht 30 Jahre beträgt ist das richtig? - muss ich dann meine selbst geknispsten Fotos solange aufbewahren ??
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#6 Jan Witzmann 2011-09-28 20:05
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich wäre allerdings mit Ihrer Argumentation vorsichtig. Denn Abmahnungen seitens der Hersteller wegen der unlizenzierten Übernahme der Herstellerfotos sind gerade bei hochpreisigen Produkten keine Seltenheit. Damit wollen die Hersteller in der Regel ein geschlossenes Vertriebssystem durch die Hintertür errichten oder Abweichler bei der Preisgestaltung wieder zur Rückkehr zum empfohlenen Verkaufspreis bringen. Diesem Thema werden wir ebenfalls einen Teil unserer Serie widmen. Rechts anwalt Jan Witzmann
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#5 IFEO-DataSystems 2011-09-28 20:02
Unter dem Titel "If you copy, copy right(ly)!" habe ich mir eigentlich eher ein HowTo erhofft, der Leitsatz den ich auch wie Möller-Hollwig sofort behalten habe, war eigentlich ja schon bekannt. Oder soll man zukünftig dann lieber nur reine TextWerbung betreiben :).
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#4 Baseline Toner 2011-09-28 18:43
Wir sind in unserem Toner-Shop dazu übergegangen alle Fotos selber zu machen. Sicher ist Sicher. Kostet aber viel Arbeit. Wie verhält es sich eigentlich mit den Herstellerfotos der Anbieter? Diese findet man ja massenhaft in Shops, Ebay usw.. Grundsätzlich handelt man im Sinne der Herstellerfirme n, in dem man Ihre Produkte bewirbt. Wird hier nach dem Prinzip "Wo kein Kläger da kein Richter" verfahren?
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#3 Shisha 2011-09-28 18:17
Also jedes kleine Abänderung macht aus einem knipsbild ein Werk! da fühlt man sich gleich besser, so behütet und beschützt, als Werkender.
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#2 Jan Witzmann 2011-09-28 17:51
Danke für Ihren Kommentar. Wie gesagt: Man kann es gar nicht oft genug sagen... Rechtsanwalt Jan Witzmann
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#1 Möller-Hollwig 2011-09-28 17:44
sehe ich das richtig? Nahezu jedes Foto, das sich im Internet finden lässt, ist durch das Urheberrechtsge setz geschützt. ;-)
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