Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 2. Dezember

Veröffentlicht: 02.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.12.2013

 

Draußen vom Walde komm‘ ich her…

Der Weihnachtsmann als Sinnbild weihnachtlichen Schenkens kommt als korpulenter und (meist) freundlicher älterer Herr mit langem weißem Rauschebart und rotem Mantel mit weißem Pelzbesatz daher.

Doch weil der moderne Weihnachtsmann seine „Dienstkleidung“ online einkauft, sollten sich Online-Händler in ausreichender Menge mit Weihnachtsmannkleidung bevorraten.

Aber nicht vergessen: Textilkennzeichnung

  • Weihnachtsmannkostüme dürfen nur dann „auf dem Markt bereitgestellt“ (also z.B. im Internet verkauft) werden, wenn das Weihnachtsmannkostüm selbst eine Textilkennzeichnung trägt, also etikettiert oder gekennzeichnet ist. Dies ist häufig ein kleiner Stoff-Fleck, der kratzt…© MK-Photo - Fotolia/Tina Plewinski
  • Bei der Textilkennzeichnung ist die Rohstoffgehaltsangabe (z.B. „100% Baumwolle“) auch im Internetangebot erforderlich
  • Verwendet werden dürfen nur die Faserbezeichnungen, die nach der Textilkennzeichnungsverordnung zulässig sind (Infos hier)

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