Check24: Online-Vergleichsportal vor dem Münchener Landgericht

Veröffentlicht: 12.05.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 12.05.2016

Vor dem Münchener Landgericht muss sich aktuell das Online-Vergleichsportal Check24 verantworten. Der Vorwurf lautet unter anderem: Der Check24-Nutzer wird nicht ausreichend informiert, dass die Plattform als eine Art Makler agiert. Der Versicherungsvertreterverband BVK will dagegen vorgehen.

Check24-Werbespot

© Check24 - Screenshot

Das Online-Vergleichsportal Check24 und der Versicherungsvertreterverband BVK befinden sich derzeit vor dem Münchener Landgericht. Dabei soll grundlegend die Frage geklärt werden: Kennzeichnet Check24 ausreichend genug, dass das Portal eine Art Makler ist, da Provision bei einem erfolgreichen Abschluss einer Versicherung fließt?

Check24 selbst ist natürlich davon überzeugt, dies genügend kenntlich zu machen. Ganz anders sieht das im Gegensatz dazu der BVK. Laut WirtschaftsWoche soll außerdem geklärt werden, ob Check24 den Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers ausreichend nachkommt. Dabei spielen immer wieder die Unterschiede zwischen einem persönlichen Gespräch mit einem Makler und eben dem Agieren auf der Vergleichsplattform eine Rolle. Bei ersterem kann beispielsweise direkt der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung geklärt werden, wenn dies notwendig sein sollte.

Urteil wird am 13. Juli erwartet

Wie bei der Internet World zu lesen ist, gibt die zuständige Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, Check24 zumindest in gewissen Teilen Recht: Das Ausfüllen von Abfragefeldern im Internet soll einige geistige Fähigkeiten voraussetzen. Dementsprechend kann also davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher verstehen würde, was für einen Vertrag er abschließt – insbesondere bei Versicherungen. Dennoch müsse dies im Einzelfall entschieden werden.

In einem anderen Bereich muss Check24 seine Seite wohl jedoch überarbeiten: Wenn es nach der Richterin geht, soll das Portal seine Nutzer deutlicher informieren, dass es Provisionen erhält, als dies bisher der Fall ist. Insgesamt wurde ein Urteil bisher noch nicht bekannt gegeben. Dies soll erst am 13. Juli geschehen.

BVK zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen

Beide Seiten haben sich der WirtschaftsWoche nach zu den Anschuldigungen und Vorwürfen geäußert. Christoph Röttele, Mitglied der Geschäftsführung von Check24, verspricht Nachbesserungen, falls das Gericht das verlangen würde. „Das ist kein Aufwand.“ Für Check24 sei vor allem „wichtig, dass unser Geschäftsmodell im Kern bestätigt wird.“ Der Versicherungsvertreterverband BVK wiederum teilte mit, dass dies bisher „ein wichtiges Signal zur Stärkung der Verbraucherrechte bei der Vermittlung von Versicherungen über das Internet“ sei.

Der Streit beider Parteien läuft bereits seit längerer Zeit. Wir berichteten im November 2015 darüber. Dort meinte BVK-Präsident Michael Heinz, dass Check24 die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht einhalten soll. Die Branche wird ihm nach seit Jahren stark reguliert, um Verbraucher zu schützen. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, erklärte Heinz.

Kommentare  

#2 H. P. Strunck 2016-05-13 15:32
Mir hat noch nie ein Versicherungsve rtreter gesagt, dass er eine Provision erhält, geschweige denn in welcher Höhe. Bei einer Lebensversicher ung können das schon ein paar Tausend Euro ein. Wie viel Kunden wurden von den vermeidlich guten Versicherungsve rtretern schon über den Tisch gezogen, in dem sie ihnen Versicherungen andrehten, die für sie nutzlos waren, nur mit dem Ziel, die Provision zu kassieren.
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#1 Avenger 2016-05-13 09:49
Dem Kunden ist es letztendlich egal, ob Check24 nun eine Provision bekommt oder nicht.

Er hat jedenfalls einen sehr guten Vergleich verschiedener Angebote.

Und in den Vertragsunterla gen, die man vor der Bestellung einsehen kann, wird, weil gesetzlich gefordert, sehr genau eine Provision benannt.

Ich habe in letzter Zeit einige Versicherungen für meine Tochter über Check24 abgeschlossen, und fühlte mich, notfalls auch telefonisch, sehr gut beraten.

Dass den Maklern das nicht gefällt kann ich auch nachvollziehen, aber such is life.
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