Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 9. Dezember

Veröffentlicht: 09.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.12.2013

 Dem Weihnachtsmann ist‘s kalt….

Mit dem Winter steht nun die kälteste Zeit des Jahres vor der Tür - für viele Online-Händler der richtige Moment, das Sortiment im Online-Shop um wärmende Textilprodukte aller Art, wie Mützen, Schals usw., zu ergänzen. Doch gerade hier lauern häufig Abmahnfallen betreffend die Textilkennzeichnung.

Zwar klingt die Beschreibung für hochwertige Pashmina-Tücher mit „Cashmere & Silk“ exklusiv und reizvoll.

Aber Vorsicht bei der Textilkennzeichnung! „Kaschmir“ und „Seide“ sind zwar eine zulässige Faserbezeichnung nach Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung – allerdings bedarf es der Angabe in deutscher Sprache, wenn die Tücher auch deutschen Verbrauchern angeboten werden. Außerdem ist eine Rohstoffgehaltsangabe notwendig. Die richtige Textilkennzeichnung wäre also „70 % Kaschmir 30 % Seide“.

© MK-Foto – Fotolia / Tina PlewinskiDem Händlerbund liegen außerdem Abmahnungen vor, wo eine Laboruntersuchung ergab, dass die betroffenen Tücher tatsächlich aus Kunstfasern (Viskose und Polyester) hergestellt waren. Insbesondere wenn edle Stoffe aus Naturfasern (Kaschmir/Seide etc.) angeboten werden, sollte daher besonders darauf geachtet werden, dass der Artikel auch tatsächlich aus diesem Naturmaterial besteht. Weitere Hinweise zur Textilkennzeichnung finden sich in diesem Hinweisblatt

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