Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 16. Dezember

Veröffentlicht: 16.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.12.2013

 In der Weihnachtsbäckerei…

Heute soll es um den Schutz der geografischen Herkunft gehen.

Die bekannten „Aachener Printen“ werden die ab circa 1820 in Aachen und den Nachbarorten nach spezieller Rezeptur produzierten Printen genannt. Die „Aachener Printen“ sind Der Rechtstipp des Tages für den 16. Dezember.als Produkt mit geschützter geografischer Angabe innerhalb der Europäischen Union zertifiziert.

Auch Nürnberger Lebkuchen und „Dresdner Stollen“ sind als geografische Herkunftsangabe geschützt und dürfen ausschließlich von Backwarenherstellern in Nürnberg bzw. Dresden und einem klar definierten Umkreis Nürnbergs bzw. Dresdens in Verkehr gebracht werden.

Für Geschützte geografische Angaben ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.

Wer die Produkte verkaufen darf, darf folgendes EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geografischer Angabe verwenden: 

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