Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 17. Dezember

Veröffentlicht: 17.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.12.2013

Ein edles Tröpfchenen soll es sein…

Whiskey, Grappa & andere hochprozentige Getränke sind besonders bei Männern ein gern genommenes Präsent unter dem Weihnachtsbaum. Online-Shops, die sich auf den Versand von Alkohol (z.B. Weine und Spirituosen) spezialisiert haben, können in der Weihnachtszeit ein gutes Geschäft machen.

Wer online Alkohol verkauft, sollte jedoch die rechtlichen Vorgaben im Auge behalten: Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 17. Dezember

Grundpreis: in unmittelbarer Nähe des Endpreises muss auch der Preis pro Mengeneinheit (z.B. Grundpreis 39,99 € pro Liter) angegeben werden.

Kennzeichnung: grundsätzlich ist der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozenten anzugeben. Dieser Angabe ist das Symbol „% vol“ beizufügen, alternativ das Wort „Alkohol“ oder die Abkürzung „alc.“ voranzustellen.

Mindesthaltbarkeitsdatum: das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit den Worten „mindestens haltbar bis …“ unter der Angabe von Tag, Monat und Jahr zu nennen.

Jugendschutz: Beachten Sie, dass bei Zustellung der Ware sichergestellt werden muss, dass die nach dem Jugendschutzgesetz zu beachtenden Altersgrenzen eingehalten werden. (z.B. durch den Postident Comfort-Dienst).

Weitere Hinweise und Ausnahmeregelungen zum Alkoholversand finden Sie hier.

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