Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 21. Dezember

Veröffentlicht: 21.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.12.2013

 

Bring’ uns, lieber Weihnachtsmann,

Bring’ auch morgen, bringe…

Die tatsächliche und freiwillige Zahlung von Weihnachtsgeld kann eine vertragliche Pflicht für Arbeitnehmer - auch für die Zukunft - begründen. Damit dies nicht geschieht, hier einige Hinweise:

Kein Rechtsanspruch

Der angestellte Arbeitnehmer hat auf die Zahlung keinen gesetzlichen Anspruch. Ausnahme: wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde oder eine Bindung aufgrund eines Tarifvertrages besteht.

Betriebliche Übung

Adventstürchen 21

Hat der Arbeitgeber seinen Angestellten allerdings mehrmals hintereinander (vorbehaltlos) Weihnachtsgeld in vergleichbarer Höhe ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer unter Umständen hieraus ein Rechtsanspruch (auch für die Zukunft) herleiten.

Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalt?

Um die Pflicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld zu verhindern, werden häufig entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag eingefügt, die klarstellen sollen, dass vertraglich nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen des Arbeitnehmers freiwillig erfolgen. Derartige Klauseln begegneten jedoch vielfach Bedenken. Grund: Diese Klauseln sind intransparent für den Arbeitnehmer.

Tipp

Das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachtsgeld kann nicht pauschal für die Zukunft ausgeschlossen werden. Arbeitgeber sollten bei jeder Sonderleistung eine eigene Erklärung abgeben, welche den freiwilligen Charakter der Leistung (auch für die Zukunft) sichert.

 

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