Legal Highs im Online-Shop: Jugendschützer kritisieren fehlende Alterskontrollen (Update, 07.07.)

Veröffentlicht: 07.07.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.07.2016

Jugendschützer kritisieren, dass viele Online-Shops sogenannte Legal Highs auch und vor allem an Jugendliche verkaufen. Die Auftritte sind oft auf die junge Zielgruppe zugeschnitten. Fehlende Alterskontrollen sorgen ebenfalls für Kritik. Ein Gesetzesentwurf könnte dafür sorgen, dass das Problem eingedämmt wird. Update: Bei der öffentlichen Anhörung in Berlin am 06.07.2016 hat sich die Mehrheit der Experten für den neuen Gesetzesentwurf ausgesprochen.

Marijuana

(Bildquelle Marijuana: OpenRangeStock via Shutterstock)

Sie sollen legal sein, dabei helfen, nach einem anstrengenden Tag Stress abzubauen und haben vermeintlich coole Namen wie „Jamaican Gold“, „Orange High“ oder „Joker“ – sogenannte Legal Highs, also Rauschmittel, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden immer beliebter und sind kinderleicht im Internet zu bekommen. Die Internetplattform Jugendschutz.net hat die Ersatzdrogen schon länger auf der Agenda und nun Online-Shops heftig kritisiert, die das Alter ihrer Kunden nicht kontrollieren.

Legal Highs: Nur Kräutermischungen? 39 Todesfälle!

Legal Highs haben oft eine ähnliche oder sogar stärkere Wirkung als Cannabis oder Aphetamine, werden von den Shopbetreibern aber oft als Kräutermischungen oder Badesalze bezeichnet. Für Jugendschutz.net ist das reine Verschleierung, es ist sogar grob verharmlosend. Laut Bundeskriminalamt gab es im vergangenen Jahr 39 Todesfälle aufgrund von Legal Highs, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Legal sind die Mischungen nur deshalb, weil eigentlich verbotene Stoffe chemisch so verändert werden, dass sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Eine Untersuchung des Universitätsklinikums Freiburg hat indes ergeben, dass über die Hälfte der Mischungen trotzdem illegal sein müsste, doch meist werden auf den Packungen nicht alle Inhaltsstoffe ausgewiesen. Um das Problem effektiver zu bekämpfen, wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, der nicht mehr einzelne Stoffe, sondern gleich ganze Stoffgruppen verbieten soll.

Alterskontrolle? Fehlanzeige

Besonders kritisch sieht Jugendschutz.net die Tatsache, dass vor allem Jugendliche – die Händler sind sehr aktiv in sozialen Netzwerken – angesprochen werden und diese leicht an die Stoffe kommen. Eine Untersuchung der Plattform ergab, dass keiner von 62 getesteten Online-Shops eine Alterskontrolle durchführte.

Das ist mehr als problematisch, denn ein Online-Händler darf ohnehin nicht ohne Weiteres an Minderjährige verkaufen: „Durch jeden Kaufvertrag, bei dem [der Minderjährige] einen Kaufpreis gegen die Lieferung einer Ware bezahlen muss, ist [..] die vorherige Einwilligung der Eltern vonnöten, da vom Minderjährigen eine Gegenleistung verlangt wird. Kinder dürfen grundsätzlich im Internet einkaufen, wenn sie vorher die Einwilligung ihrer Eltern erlangt haben oder die Eltern nachträglich ihre Genehmigung zum Vertrag geben. Über ihr Taschengeld können Kinder und Jugendliche nur insoweit verfügen, dass sie den Kaufpreis sofort bezahlen und sich der Kauf im Rahmen des Vernünftigen bewegt.“

Update: Öffentliche Anhörung am 06.07.2016:  Experten unterstützen Gesetzesvorhaben

Die Mehrheit der geladenen Experten sprach sich bei der öffentlichen Anhörung am 06.07.2016 in Berlin für den Gesetzesentwurf aus, da es sich bei „Legal Highs“ um sehr gefährliche Subtanzen handle, deren Verkauf vor allem im Internet künftig unterbunden werden müsse. Kritisiert wurde die oft verharmlosende Darstellung der Drogen in Onlineshops, die häufig als Badesalze, Raumdufterfrischer oder Kräutermischungen angeboten werden. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sieht daher ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot für zahlreiche chemische Stoffgruppen mit psychoaktiver Wirkung vor.

Nach Auffassung des Juristen Jörn Patzak könne dies künftig dazu führen, dass sich Betreiber der einschlägigen Online-Shops vermutlich vom deutschen Markt zurückziehen.

Wir werden Sie weiterhin über den Stand der Gesetzgebung informieren.

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