EU-Kommission will Gewährleistung deckeln, Verbraucherschützer kontern

Veröffentlicht: 29.09.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022

Die EU-Kommission will die Gewährleistung, zu der Online-Händler verpflichtet sind, auf zwei Jahre deckeln. Das ist eigentlich eine gute Nachricht für die Händler, doch Verbraucherschützer kontern nun und wollen längere Fristen erreichen. Als Beispiel dient ihnen der VW-Skandal.

Die Europäische Union will die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Union immer weiter harmonisieren. Die Verbraucherrechterichtlinie, die im Jahr 2013 umgesetzt wurde, war ein solcher, großer Schritt. Nun nimmt die EU-Kommission auch das Gewährleistungsrecht ins Visier: In einem 2015 vorgestellten Richtlinien-Entwurf will die Kommission die Gewährleistung EU-weit auf zwei Jahre deckeln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert allerdings längere Fristen und hat nun eine Studie vorgelegt, die ihn in dieser Forderung unterstützen soll.

Demnach führen längere Gewährleistungsfristen, anders als bislang behauptet, nicht zu höheren Preisen, wie die Studie des vzbv zeige. Deshalb kritisiert der Verband bereits den Vorschlag der EU-Kommission, die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre zu deckeln. Als Beispiel, wieso eine solche Frist nicht ausreiche, zieht der Bundesverband den VW-Skandal heran. „Der VW-Skandal hat eindrücklich gezeigt, dass für ein hochpreisiges Produkt wie ein Auto eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu kurz ist“, so Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel beim vzbv.

„Verbraucherfreundlichere Gesetzgebung wäre auf absehbare Zeit unmöglich“

Der Bundesverband hatte untersucht, wie sich die Verlängerung der Gewährleistung von sechs Monate auf zwei Jahre auf die Preisentwicklung ausgewirkt hat. Auch in Schweden (drei Jahre Gewährleistung), Norwegen (fünf Jahre Gewährleistung) und Irland (sechs Jahre Gewährleistung) wollen die Verbraucherschützer keine Zusammenhänge zu steigenden Preisen beobachtet haben. Mit dieser Studie hoffen die Verbraucherschützer, für eine großzügigere Frist bei der Gestaltung der EU-weiten Richtlinie sorgen zu können. „Eine verbraucherfreundlichere Gesetzgebung, wie beispielsweise die Anpassung der Gewährleistungsfrist an die erwartete Lebensdauer, wäre [mit der EU-Richtlinie] auf absehbare Zeit unmöglich“, so der vzbv.

Händler dürften sich hingegen über eine Deckelung der Gewährleistungsfrist freuen, da sie nicht Jahre nach dem Verkauf noch für eventuelle Mängel einstehen müssen. Zudem ist überhaupt fraglich, ob Mängel, die durch die Gewährleistung abgedeckt sind, nach einem so langen Zeitraum überhaupt auftreten. Der von dem vzbv angeführte VW-Skandal mag zwar ein Paradebeispiel sein, stellt aber doch eher eine Ausnahme als eine Regel dar.

EU-Kommission plant zweijährige Beweislastumkehr

Auf wenig Gegenliebe bei den Händler dürfte aber auch ein anderer Vorschlag der EU-Kommission treffen: eine Ausweitung der Beweislastumkehr. Bislang geht das deutsche Recht davon aus, dass bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftreten, das Produkt mangelbehaftet verkauft wurde. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so war. Danach liegt die Beweislast beim Kunden. Die EU-Kommission plant allerdings, die Beweislastumkehr auf 24 Monate auszudehnen – dann müsste der Händler zwei Jahre nach Kauf beweisen können, dass das Produkt nicht mangelbehaftet verkauft wurde. Nach einer so langen Zeit dürfte allerdings auch das für einen Händler ein Ding der Unmöglichkeit sein.

Kommentare  

#5 Jessica 2016-10-15 11:54
Ich bin eine kleine Shopbetreiberin aber auch Verbraucherin. Das Institut der Gewährleistung finde ich an und für sich sehr gut.

Das was die EU vorhat ist in meinen Augen unverschämt. Aus der Gewährleistung wird eine Haltbarkeitsgar antie und Quengelgarantie zu Lasten der einfachen Händler.
Wo ist das Problem wenn man den Verbraucher mal etwas zutraut und ihm nicht nur Rechte sondern auch Pflichten auferlegt?

Wer schützt die kleinen Händler? Sodass schadet nur. Die großenwie Amazon oder die Chinesen kommen davon.
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#4 Stefanie Klein 2016-10-05 11:25
90% der Verbraucher sind mit dem jetzigen Gewährleistungs recht zufrieden und wollen KEINE Bevormundung durch die EU!

Link zur Studie: einzelhandel.de/.../...

Ich als Verbraucher möchte nicht bevormundet werden und meine Verträge selbst aushandeln dürfen. Wenn ich als Verbraucher BEWUSST auf Widerruf, Gewährleistung oder was auch immer Verzichten will, dann ist das MEINE Entscheidung und nicht die Entscheidung der EU!
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#3 Firma Mahler 2016-10-05 09:47
2 Jahre Beweislastumkeh r ist eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht aller Händler und Hersteller. 2 Jahre lang den Schikanen und Forderungen von frech-dreisten Käufern ausgeliefert zu sein. Drohen und Erpressen wird den unredlichen Käufer so einfach wie möglich gemacht. Entweder ich bekomme Rabatt oder ich Erfinde einen Mangel und du musst beweisen das du (Verkäufer) ihn nicht verursacht hast.
Ebay Zustände lassen grüßen. Die Priwerblichen und Chinahändler kommen davon und wir sollen bluten.
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#2 Timo 2016-09-29 10:33
Und wieder eine Nonsens-idee der EU

Wie soll ein Händler 2 Jahre für etwas Gewährleisten, dass dem Gedeih und Verderb der Kunden ausgeliefert ist?
Wer schützt den Händler vor Betrug?
Wenn das Gesetzt durch ist und genau so sein wird wie beschrieben.. dann prost Mahlzeit!

1. Artikel kaufen
2. Nach 23 Monaten Mangel reklamieren und ggf. vorsätzlich herbeiführen
3. Vom Händler Ersatz verlangen oder den Händler auffordern zu beweisen, dass der Käufer der Schuldige war

Keiner von den EU-Denkern deckt darüber nach, dass viele Artikel nach einem Jahr gar nicht mehr produziert werden... was dann? Neues Modell? Yeah gratis Upgrade mein Leben lang!

Als Verbraucher den Händler bevorteilen, kann ich jetzt schon und in Zukunft noch mehr - Schöne neue Welt NOT

Man sollte auch mal auf die Stellungnahme des BDI verweisen:
bdi.eu/.../...

Als Verbraucher bin ich mit dem jetzigen Recht mehr als zufrieden. Als Händler wäre es mir lieber wenn Chancengleichhe it herrscht. 6 Monate Beweislastumkeh r für eine Ware die nicht in meiner Obhut ist, ist schon unfair. Es sind 6 Monate wo der Käufer auf meine Kosten machen kann was er will und mir zudem noch den Beweis unmöglich machen kann.
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#1 Jens Schröder 2016-09-29 09:18
Wenn ich so einen EU Quatsch lese muss ich brechen.

DIe Ware ist im Besitz des Kunden, der Kunde macht damit was er will ( beschädigt es ggf. vorsätzlich ) und der Händler soll beweisen das der Käufer es war - ansonsten ist es die Schild des Händlers ...
= Bedingungslose Haltbaekeitsgarantie
Ja wo leben wir denn ... Aber schön das sich die EU gegen den kleinen Händler ausspricht und für Großkonzerne wie Amazon.

Auf der einen Seite heißt es mündiger Bürger und auf der anderen Seite wird er bevormundet. Warum stärkt man nicht besser die Vertragsfreihei und die Mündigkeit? Käufer wollen die freie Entscheidung über die Vertragskonditionen!

Ich bekomme fast täglich fragen ob ich Rabatte gebe wenn der Käufer freiwillig auf das Gewährleistungs recht verzichtet. Leider muss ich dies immer verneinen und verweise auf die unflexibilität der EU. Mir als Händler wird das dann aber negativ ausgelegt :(

Lieber Händlerbund zum Schutz kleiner Händler was werdet Ihr dafür unternehmen?
Wie wollt Ihr diesen Quatsch verhindern?
Was wollt ihr tun um die Vertragsfreihei t zu stärken und neue flexible Vertragsmodalit äten in der EU durchzusetzen?
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